



Das kann passieren, aber natürlich kann man Dir die Gebühren nicht zweimal in Rechnung stellen, wenn Du Mieter bist.




Ja das kann sein. Die Daten der ABrechnungen müssten dann deutlich zeigen, dass jeder Verwalter einen anderen Teil des Jahres berechnet. Wenn es bei diesen Daten Überschneidungen gibt, weise den neuen Verwalter darauf hin, er muss die Abrechnung dann korrigieren.