



Klar. Und wenn er für das Erreichen seines schlecht bezahlten Jobs ein Auto benötigt, dieses aber für einen Hatz IV-Empfänger unangemessen edel ist, kommen sie und montieren so lange Teile ab, bis der Wert wieder passt.




Es kann passieren, dass die Wohnung eines Hartz-IV Empfängers als "unangemessen" bewertet wird. Dann kann das Amt verlangen, die Wohnung zu wechseln.
Von Amts wegen wird da aber kein Zimmer dicht gemacht.
Es wäre allerdings vorstellbar, dass der Mieter in Absprache mit dem Vermieter freiwillig seine bestehende Wohnung verkleinert und verbilligt. Dann müsste er ggfs. nicht umziehen, weil die danach bestehende Wohnung "angemessen" wäre..
Ob es einen solchen Fall mal gegeben hat und ob das Amt sich darauf einlassen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.




Völliger Quatsch. Das war ansatzweise mal. Entscheidend ist vorrangig die von der Kommune erlassene Bruttokaltmiete.
Da ist dann egal ob 45 oder 60 m².
Ob die Bruttokaltmiete dann den Vorgaben des BSG nach der Produkttheorie entspricht, wäre wieder eine andere Frage - weil sich die meisten Kommunen noch nicht daran halten und rechtswidrige Niedrigstmieten ausweisen..




Der Empfänger kann eine Aufforderung erhalten, umzuziehen, in eine kleinere Wohnung. Das passiert mit Sicherheit, wenn die Wohnung nicht angemessen und zu groß ist. Ein Zimmer "dicht machen" wird aber niemand. Sinnlos etwas wegzunehmen findet niemand gut.




Das ist erstens eine Schwachsinnsfrage, und zweitens kein Problem, welches wirklich existent ist. Wer wird es wohl wagen, in einer Wohnung, die ich verbilligt (HartzIV-angepasst), aber zu groß an einen HartzIV-Empfänger vermietet habe, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Eher friert die Hölle zu!




Nein, ein Zimmer wird nicht dicht gemacht, wenn die Wohnung zu groß ist. Es gibt aber gewisse Bemessungsgreenzen, die vorgeben, wie groß der Wohnraum sein darf. Wenn dieser die Grenze überschreitet, dann kann es passieren, dass man un eine kleinere Wohnug unziehen muß.




Klar da kommt der Gerichtsvollzieher, steckt ein Steckschloss in eine Zimmertuer, diese wird dann amtlich verschlossen und versiegelt. Da du diesen Wohnraum nicht nutzt, brauchst du das gegenüber deinem Vermieter auch nicht zu bezahlen.




Ein Zimmer dicht machen (im Sinne von "Dem Mieter den Zugang verwähren") wäre schon als Idee ziemlich unsinnig. Allein schon die fehlende Klimatisierung des Raumes würde auf lange Sicht allerlei Probleme wie z.B. Schimmelpilz mit sich bringen.
Ein solcher Raum könnte auch nicht gereinigt werden, zwecks Heizungsablesung müsste dann der Schlüsselmeister des Arbeitsamts eingeladen werden... Unsinn.