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leotheos

Kann ich als Kindergärtnerin meinen Job verlieren, wenn ich in einem evangelischen Kindergarten dazu stehe, inzwischen Atheistin zu sein?


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ANTWORTEN (5)
07.07.2011, 00:13 Uhr
 
Bad_Cat_No1

Prinzipiell ja. Bei der Kirche als Arbeitgeber gelten viele arbeitsrechtliche Regelungen nicht (siehe Link). Die Kirche darf erwarten, dass der Mitarbeiter "eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen" besitzt. Weicht der Arbeitnehmer davon ab, KANN es zur Kündigung kommen. Wichtig ist (unter anderem):

1. Auf gar keinem Fall darfst Du "missionieren", d.h. Deinen neuen Atheismus aggressiv zur Schau stellen bzw. kirchliche Positionen angreifen - Du hast die Pflicht zur Loyalität!

2. Im Umgang mit Kindern: Neutralitätsgebot! Niemand darf Dir anmerken, dass Du Atheistin bist. Die Eltern haben sich für einen kirchlichen Kindergarten entschieden. Erzählst Du den Kids, dass es neben der Religion noch andere Alternativen im Leben gibt bist Du so gut wie gekündigt.

3. Seit wann weiß Dein Arbeitgeber, dass Du Atheistin bist? Hat er dies über einen längeren Zeitraum hin geduldet, spricht das für Dich und Dein Ag könnte das Recht zur Kündigung verwirkt haben.

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08.07.2011, 09:37 Uhr
 
Jan Ziegler

Meines Wissens nach ja! Kirchen und kirchliche Einrichtungen sind sog. "Tendenzbetriebe", d. h., die dürfen von ihren Mitarbeitern erwarten, grundsätzlich die gleichen Überzeugungen zu teilen. Eine Kündigung wegen deines Atheismus wäre also womöglich rechtens. Für sonderlich wahrscheinlich halte ich persönlich das Szenario allerdings nicht.

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08.07.2011, 09:58 Uhr
 
hphersel

Ich war als Schüler auf einer katholischen Privatschule. Dort musste ein Lehrer gehen, weil er sich scheiden ließ. Das passte einfach nicht in das Weltbild der Schulträgers.

jawohl, in einem evangelischen Kindergarten müssen Sie für evangelische Werte einstehen und diese vermitteln. und wenn Sie dieses nicht können oder wollen, dürfen Sie entlassen werden!

Sie sind nicht die Erste, die das nicht versteht, aber es gibt auch passende Gerichtsurteile dazu...

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09.07.2011, 16:41 Uhr
 
AxelFooley

nein, auf gar keinen fall! das wäre ein verstoß gegen die menschenrechte. in deutschland herrscht konfessionsfreiheit. die konfession darf, wie die hautfarbe und das geschlecht, keinen einfluss auf rechtliche entscheidungen oder auch arbeitsrechtliche schritte haben!

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10.07.2011, 20:27 Uhr
 
KonZoo

Kommt erstmal darauf an, wie lange Du schon beschäftigt bist. Meist beschäftigen diese Einrichtungen ohnehin nur Menschen mit dem entsprechenden Glauben. Jedenfalls ist das bei uns so. Des Weiteren ist sicher in Deinem Arbeitsvertarg eine entsprechende Klausel zu finden. Lies da mal nach. Ist keine entsprechende Klausel vorhanden, dann dürfte es eigentlich kein Problem geben.

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