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Gast 25229

Kann ich als Neuseelaender wieder zurueck nach Deutschland??

Vor 5 Jahren habe ich "gewechselt" und bin Neuseelaender geworden. Die Renta habe ich mir auszahlen lassen.Nun moechte ich wieder zurueck zu meier Freundin. Geht das?...und wie sind die Bedingungen? Ich bin 69 Jahre alt und geschieden. Mein Sohn hat die Doppel Staatsangehoerigkeit und lebt hier in NZ.


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ANTWORTEN (3)
13.09.2011, 07:24 Uhr
 
Alex64

Grundsätzlich ja, aber:

Schau mal hier:

Maßgeblich ist zunächst der § 13:

"Ein ehemaliger Deutscher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er den Erfordernissen des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 oder Satz 2 entspricht; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von einem solchen abstammt oder als Kind angenommen ist. "

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13.09.2011, 07:24 Uhr
 
Alex64

Teil 2:

und dann der § 8:

(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden, wenn er

1. handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist,

2. keinen Ausweisungsgrund nach §§ 53, 54 oder 55 Abs. 2 Nr. 1-4 des Aufenthaltsgesetzes erfüllt,

.....

(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 4 kann aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte abgesehen werden."

Der Rest ist Ermessensache des jeweiligen Gerichtes, wobei meines Wissens auch deine eigene "Unterhaltsfähigkeit" (d.h., dein Leben ohne finanzielle Hilfe des Staatswesens zu bestreiten) ein Einflussfaktor ist.

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13.09.2011, 13:47 Uhr
 
Blaue_Fee

Wie schon geschrieben, kannst du dich wieder einbürgern lassen oder du lebst hier als Ausländer, dann benötigst du eine Aufenthaltserlaubnis. Alter und Familienstand spielen dabei keine Rolle ...

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