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rrankewicz

Kann ich ein Arrangement von Musik eines noch lebenden Komponisten ohne seine Zustimmung verkaufen (Noten).

z.B. Gitarrenarrangement eines Songs (nur Noten, nicht Audio). Es gibt Online-Plattformen für Noten/Arrangements, bin mir aber nicht sicher, wie es mit den Rechten der Originalkomposition aussieht


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ANTWORTEN (4)
03.06.2012, 11:09 Uhr
 
Oberguru

Nein.

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03.06.2012, 16:28 Uhr
 
Der_Denis

Das darfst du natürlich nicht. Legal ist das erst dann, wenn der Originalautor seit mindestens 70 Jahren Tod ist. Was für ein langer Zeitraum das ist, da kann man sich täuschen, wenn man sich nur auf sein Gefühl verlässt. Denn streng genommen ist es nicht mal legal, das Lied Happy Birthday to You abzudrucken und zu verkaufen (oder auch nur zu veröffentlichen) , wenn man keine Genehmigung hat.

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05.06.2012, 22:52 Uhr
 
sifnowdn

Natürlich darfst du das, wenn der Fremdanteil an deinem Werke über die GEMA abgerechnet wird. Oder mal so herum gesagt: Aufgrund der Kunstfreiheit kann es dir niemand verbieten, ein fremdes Werk zu bearbeiten und zu veröffentlichen, allerdings musst du, da du das geistige Eigentum eines anderen damit vervielfältigst, der Urheber desselben auch angemessen vergütet werden.

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06.06.2012, 06:24 Uhr
 
rrankewicz

Aufgrund der divergierenden Antowrten habe ich nachgeschaut:

"Heute trägt demgegenüber § 23 UrhG dem Schutz des Urhebers vor Bearbeitungen Rechnung. Die Vorschrift lautet wörtlich:

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]

Der Gesetzgeber differenziert demnach zwischen der Erstellung und der Veröffentlichung einer Bearbeitung. "

Demnach kann ich zwar die Noten erstellen, aber nicht auf einer Plattform verbreiten.

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