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Alexander ...

Kann ich Einspruch gegen eine Vorladung erheben?


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ANTWORTEN (7)
02.10.2011, 16:27 Uhr
 
antwortomat

Hinweise zu den Dir zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln stehen auf der Vorladung.

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02.10.2011, 16:28 Uhr
 
Alex64

Eine polizeiliche? Gerichtliche? Des Finanzamtes?

Nein.

Erstens wäre es ein Widerspruch, zweitens hätte er allenfalss aufschiebende Wirkung, wenn Du wichtige Gründe für ein Nichteinhalten des Termines anführen kannst.

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02.10.2011, 19:07 Uhr
 
starmax

Um genau zu sein: Polizeilichen Vorladungen muß niemand Folge leisten in Deutschland. Die Akte geht dann zur Staatsanwaltschaft, und die entscheidet, kann notfalls - wie das Gericht auch -polizeiliche Vorführung veranlassen. Das Finanzamt lädt nicht vor, sondern ein. Wer nicht kommt, wird im Wege der Sschätzung veranlagt - das tut dann richtig weh.

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03.10.2011, 09:57 Uhr
 
Isabel König

Nein, gegen einen Vorladungstermin kannst du keinen Einspruch erheben. Du kannst allerdings eine Terminänderung erbitten, wenn du zu dem festgesetzten Termin verhindert bist. Außerdem steht dir ein eventueller Verdienstausfall und eine Wegepauschale für die Anfahrt zu.

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05.10.2011, 10:54 Uhr
 
Rolfe

Hallo, Also wenn Du ein schriftliches Schreiben erhalten hast, in welchem man dich vorlädt, dann kannst Du ebenfalls schriftlich widersprechen. Es könnte ja sein, dass Du an diesem Tage einen unaufschiebbaren Termin hast. Damit hat sich dieser bestimmte Termin jedoch nicht aufgelöst, sondern wird nur verschoben. Drum herum kommst Du also leider nicht!

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05.10.2011, 10:57 Uhr
 
Alex64

:-)

"ein schriftliches Schreiben" :-)

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05.10.2011, 20:35 Uhr
 
LANeeleeeee

Es kommt darauf an, wer vorlädt. Die Polizei kann Sie anlässlich eines Ermittlungsverfahrens nicht dazu verpflichten. Vor der Staatsanwaltschaft müssen Sie aber erscheinen. Andernfalls droht die Vorführung. Der Polizei können Sie mitteilen, dass Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. In anderen Fällen gibt es keine Befolgungspflicht.

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