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Raphael Engel

Kann ich irgendwie meinen befristeten Mietvertrag kündigen? Möchte früher aus dem Vertrag raus.


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ANTWORTEN (10)
19.09.2010, 14:47 Uhr
 
Klabautermann

Ein befristeter Mietvertrag kann nicht gekündigt werden. Ich würde den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anstreben und dem Vermieter eventuell interessierte Nachmieter anbieten. Vielleicht können Sie auch über die Restlaufzeit untervermieten.

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19.09.2010, 15:01 Uhr
 
StechusKaktus

Sprich mit deinem Vermieter über deine Situation und warum es für dich wichtig ist, die Wohnung zu wechseln. Erwähne auch den besonders pfleglichen Umgang, den du mit der Wohnung geplegt hast und biete Nachmieter an. Häufig kommen dir die Vermieter dann entgegen. Sind ja nicht alles Unmenschen...

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19.09.2010, 18:06 Uhr
 
Jörg Schre...

in deinem mietvertag müsste doch eigentlich - so jedenfalls kenne ich das - eine kündigungsfrist enthalten sein. egal ob du einen fristlosen oder einen befristeten vertrag hast, irgendwie kommt man da schon raus. setzte dich am besten mit dem vermieter zusammen und regelt das von angesicht zu angesicht.

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20.09.2010, 11:24 Uhr
 
Klabautermann

Einen befristeten Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist für die Mieterseite könnte es theoretsch gaben, es wird aber die ganz große Ausnahme sein, so dass man hier im Regelfall nicht weiter kommt.

Im Rahmen eines freundlichen Gesprächs sollte man die Situation erklären. Mietaufhebungsvertrag wäre optimal, ist aber nicht immer zu erreichen. Bieten Sie Renovierungen an, die Sie vielleicht sonst nicht machen müssten (je nach Mietvertrag). Vielleicht können Sie das dann für den Vermieter auch etwas ungemütlich machen, wenn Sie die Untervermietung ankündigen. Eine Erlaubnis hierzu wird die Vermieterseite normalerweise nicht versagen können. Aber: Sie bleiben auf den Schäden "sitzen", die die Untermieter anrichten.

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20.09.2010, 17:32 Uhr
 
lyricsterm...

Ich denke, die einzige und beste Möglichkeit vorzeitig aus deinem Mietvertrag aussteigen zu können, ist ein offenes Gespräch mit deinem Vermieter. Erkläre ihm deine Beweggründe und biete ihm doch einfach an, nach einem adäquaten Nachmieter Ausschau zu halten.

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21.09.2010, 16:54 Uhr
 
ElfenFranke

Servus, soviel ich weiß, musst Du immer die dreimonatige Kündigungsfrist des Mietverrtrages einhalten. Manche Vermieter sind jedoch kulant und wenn du einen Nachmieter stellst, kannst du vielleicht schon vor ablauf der Frist aus der Wohnung ausziehen.

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25.09.2010, 12:10 Uhr
 
Klabautermann

Für einen befristeten Mietvertrag gibt es im Regelfall keine 3-monatige Kündigungsfrist.

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06.11.2011, 09:02 Uhr
 
DasHoernchen

Die Antwort steht in Deinem befristeten Mietvertrag. Bevor Du hier solche Fragen reinstellst, BESCHÄFTIGE DICH SELBST MIT DER ANTWORT!!!

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20.01.2012, 23:21 Uhr
 
papa-schlumpf

Befristete Mietverträge sind, was die Frist anbetrifft, null und nichtig!!!

Die ganz normale Kündigungsfrist von drei Monaten ist da angebracht, außer Du nennst einen Nachmieter.

Renovierungen sind übrigigens auch nicht MEHR erforderlich. Besenrein und gut.

Aber die Sachen kann Dir ein Makler / Mieterschutzbund mit Sicherheit korrekt beantworten.

Mfg Papa_Schlupf (Ex-Mieter und nun Hausbesitzer)

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03.04.2013, 09:16 Uhr
 
Eichenlaub

http://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/569/

Nutze §542 BGB und §569 BGB.

Bedeutet kurz. Entweder die Mietzeit läuft aus oder du kündigst aus wichtigem Grund außerordentlich.

Ich würde aber auch den Dialog mit deinem Vermieter anstreben.

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