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SimoneW.

Kann ich jetzt noch Überstunden abbummeln?

Ich habe in den letzten 2 Jahren ca. 130 Überstunden geleistet. Auf Nachfrage meines Chefs, sagte ich vor ein paar Monaten - ich habe keine. Jetzt will ich sie aber doch abbummeln, kann ich das noch?


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ANTWORTEN (6)
02.08.2012, 17:13 Uhr
 
Alex64

Kannst du nachweisen, dass du sie geleistet hast?

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02.08.2012, 17:14 Uhr
 
Amos

1. Überstunden aus zwei Jahren dürfte problematisch sein, selbst der Jahresurlaub verfällt am 31.3. des Folgejahres.

2. Wenn Sie Ihrem Chef sagen, Sie hätten keine Überstunden: wie wollen Sie dann glaubhaft machen, daß Sie sie tatsächlich angesammelt haben?

Ich halte das für sehr fadenscheinig und denke, daß keine Chancen bestehen, die Überstunden ersetzt zu bekommen.

Juristen können das besser beurteilen, also einen RA fragen.

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02.08.2012, 17:17 Uhr
 
SimoneW.

Hab# mir die Überstunden zwar aufgeschrieben, aber mehr nicht. Und wenn ich die Beiträge im Netz lese, dann zweifle ich auch, denn die Überstunden hat mein Chef nicht ausdrücklich angeordnet.

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02.08.2012, 18:27 Uhr
 
PorterC

In dem Moment waren sie ..eingeschüchtert..hatten Angst vor ich weiss nicht welchen Konsequenzen..Aber Sie haben eine eindeutige Aussage gemacht. Ohne eindeutigen Nachweis ...wird das nichts.. Sehen Sie das mal aus der anderen Warte. Da fragen sie ihre Angestellten..haben Sie oder haben Sie nicht. Sie haben nicht. okay. Aaaaber im Nachinein..als ihnen bewusst wurde welche Chance ihnen da entgangen ist kommen sie angetröpfelt und wollen doch Überstunden gemacht haben..naja-..... *lächel*

Haben sie einen Nachweis oder nicht ?

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02.08.2012, 23:09 Uhr
 
TschiTschi

Die Antwort hat zwei Teile:

1. Überstunden verfallen nicht!

2. Überstunden müssen (natürlich) nachgewiesen bzw. abgesegnet sein

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03.08.2012, 13:47 Uhr
 
TimDr

Also Überstunden kannst du auf 3 Arten abbauen (und musst dies auch): Entweder auszahlen, Umrechnen oder es gibt Zwangsurlaub (jedenfalls bei großen Firmen). Immer aufs Jahr gerechnet.

Wichtig ist, dass Überstunden dokumentiert werden.

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