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denn8uschke

Kann ich nach 2 Jahren befristeter Tätigkeit verlangen, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu wechseln? Wie gehe ich dabei vor?


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ANTWORTEN (5)
17.04.2011, 20:48 Uhr
 
Highspeed

Verlangen? Nein, das kannst Du nicht verlangen. Schließlich hast Du der Befristung ja zugestimmt. Du kannst aber freundlich danach fragen.

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17.04.2011, 22:56 Uhr
 
bifu70

Jain. Ja, weil ein Arbeitsverhältnis im Regelfall maximal zwei Jahre befristet sein darf - bzw. wenn die Befristung kürzer ist, maximal dreimal verlängert werden darf, bis diese Zeitspanne erreicht ist. Dann müsstest du nach Ablauf deines Vertrages die Firma verlassen oder fest eingestellt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, nämlich dann, wenn ein Sachgrund für die Befristung vorliegt. Arbeitest du etwa ausschließlich im Rahmen eines Projektes, so kann dein Arbeitgeber deinen Vertrag unbegrenzt oft verlängern, je nachdem, wie oft besagtes Projekt sich verlängert/die Mittel daraus neu bewilligt werden. Im sozialen Bereich (bei mir) ist das z. B. der Fall, so dass ich seit Jahren mit auf ein Jahr befristetem Vertrag beim selben Arbeitgeber bin. Das ist dann Pech und es entsteht noch nicht allein aus der mehrmalige Verlängerung und/oder Überschreitung der zwei Jahre ein Anspruch auf ein reguläres Arbeitsverhältnis.

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19.04.2011, 23:38 Uhr
 
hasseltheH...

Dazu musst du mit deinem Chef einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit treffen. Nach 2 Jahren ist deine befristete Tätigkeit nämlich vorbei; du darfst gar nicht mehr arbeiten. Die Frist ist sinnstiftend nur als Übergang und zur Bearbeitung von Projekten gedacht.

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21.04.2011, 23:57 Uhr
 
Adrianamare

Nein, nach zwei Jahren befristeter Tätigkeit hast du darauf keinen Anspruch. Etwas anderes ist es nach sechs Jahren, zumindest im öffentlichen Dienst. Das kann allerdings oft nachteilig sein, weil viele genau deswegen nach sechs Jahren entlassen werden.

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22.04.2011, 23:05 Uhr
 
brandteetgh2

Hat sich deine Befristung nicht auf einen sachlichen Grund gestützt, so ist eh nur ein befristetes Arbeitsverhältnis von maximal zwei Jahren möglich. Danach gibt es in der Regel gar keine Alternative zu einem unbefristeten Vertrag. Ausnahme: Wenn du bei einem Existenzgründer beschäftigt bist, kann dieser das befristete Vertragsverhältnis auf vier Jahre ausweiten.

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