



Ja, den kann man von der Steuer absetzen. Das ist auch der Grund, warum sich die meisten - auch kleinen - Unternehmen Firmenwagen leisten, nicht mehr auf private Fahrzeuge zurückgreifen. Den setzt man auch unter den Betriebskosten ab, das ist richtig.




Hallo, wenn der Wagen vom Firmenkapital angeschafft und ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt wird, kann man ihn absetzen. Aber nicht den ganzen Betrag, sondern als Abschreibungen. Da wird der abzuschreibende Betrag auf mehrere Jahre aufgeteilt.




Ich nutze einen Leasingwagen als Firmenwagen und kann die Leasingraten bei der Steuer geltend machen. Dann musste ich mich zwischen den gefahrenen Kilometern oder Tankquittungen entscheiden und habe die Tankquittungen gewählt. Auch diese werden bei der Steuer anerkannt und vom Gewinn der Firma abgezogen.