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Nils Huber

Kann man einen Strafzettel bekommen wenn man nicht exakt in der Parkflächenmarkierung steht?


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ANTWORTEN (8)
22.12.2011, 16:22 Uhr
 
Behrjoe

Hab gestern gelacht erst. Sah einen, der in der Markierung stand, hatte aber einen Strafzettel an der Scheibe, weil er ein Halteverbotsschild (temporär) übersehen hatte. :-(

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22.12.2011, 16:29 Uhr
 
DRECKSAU

was heißt nicht exakt ?

nicht mit der Stoßstange, dem Vorderreifen, der Motorrhaube, der Vordertür, der Heckklappe, dem Hinterreifen, dem Blinker, der Anhängekupplung, dem Wohnwagen ,

was ?

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22.12.2011, 17:03 Uhr
 
serafine

exakt halt

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22.12.2011, 18:30 Uhr
 
DasHoernchen

@serafine: Die Antworten haben ihm vermutlich nicht gereicht. Wenn man hier seine Frage reinstellt, guckt man doch zunächst, ob nicht schon jemand die gleiche Frage gestellt hat ;-) *winkmitzaunpfahl*

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22.12.2011, 22:24 Uhr
 
serafine

Die Frage hat jemand (ich weiß wer) eingestellt, um genau diese illustre und erheiternde Diskussion zu wiederholen.

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24.12.2011, 21:02 Uhr
 
Malte Weiß

Ja, man kann einen Strafzettel bekommen, wennn man ausserhalb der Markierungen den Wagen abgestellt hat. Allerdings ist das recht selten und die Aufsichtskräfte z. B. eines Parkhauses sehen meistens großzügig über diese doch sehr kleine Verfehlung hinweg. Letztendlich muss man aber davon ausgehen, dass man für so eine Überschreitung einen Strafzettel bekommen kann.

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26.12.2011, 21:09 Uhr
 
A-uhn23

Es ist durchaus möglich, ein "Knöllchen" zu bekommen, wenn man außerhalb der dafür vorgesehenen Stellflächen parkt. In den allermeisten Fällen lassen die Ordnungsbehörden jedoch "Gnade vor Recht" ergehen. Nur wenn man einen anderen Parkplatz blockiert, den Verkehr gefährdet oder ihn behindert, würde durchgegriffen. Wenn das Fahrzeug also nur minimal über die Begrenzungen hinaus eine kleine Fläche in Anspruch nimmt, muss man nicht mit einem Strafzettel rechnen.

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06.01.2012, 11:45 Uhr
 
TriFranter

Man kann einen Strafzettel bekommen, wenn man so parkt, dass ein anderer Parkplatz nicht genutzt werden kann. Es macht übrigens keine Unterschied, ob man dieses Vergehen aufgrund anderer Verkehrsteilnehmer, die fälschlich parken, begeht. Einzige Lösung: Den halb zugeparkten Parkplatz freilassen und einen anderen suchen. Üblicherweise wird ein Verwarngeld von 10 EUR fällig.

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