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Paul Schne...

Kann man irgendwie als Sozialhilfeempfänger Zuschüsse zu einer Maklergebühr bekommen?


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ANTWORTEN (13)
02.10.2011, 22:17 Uhr
 
Ingenius

Zuschüsse zu einer Maklergebühr? Machen sich Sozialhilfeempfänger vielleicht auch irgendwann einmal Gedanken darüber, wer das alles bezahlt? Das ist nicht der anonyme Staat, das ist der steuerzahlende Nachbar.

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02.10.2011, 23:44 Uhr
 
Maegwyn

also wenn man hier was eingeben kann, kann man auch google bedienen. hat mich keine 30 sekunden gekostet:

klick

Ich gehe davon aus, dass Sie aufgefordert wurden, sich eine angemessene Wohnung zu beschaffen, da Ihre zu teuer ist. Der Träger kann Ihnen also Ihre Leistungen kürzen, wenn Sie nicht in angemessener Zeit eine Wohnung finden. Nur ist es fast unmöglich, ohne Makler eine Wohnung zu finden. Daher sind Maklerkosten erstattungsfähig, immerhin spart der Träger (und der Steuerzahler) mit der Zeit Geld.

Nichtsdestotrotz sollten Sie Ihren Sozialarbeiter kontaktieren und alles mit ihm durchsprechen. Dafür sind die Leute da.

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02.10.2011, 23:51 Uhr
 
Musca

Ich kann die Frage durchaus nachvollziehen. Wenn Frau Schavan sich mal locker 150 tsd.€ für einen Flug zur Papstaudienz gönnt, und dies ist beileibe kein Einzelfall, dann kann bei dem einzelnen Bürger schon mal das eine oder andere Bedürfnis entstehen, warum auch nicht. Wenn, je nach Situation, auf dem privaten Markt keine günstigen Wohnungen vorhanden sein sollten, macht es ja Sinn, einen Makler zu beauftragen um damit letzlich Geld zu sparen. Damit, lieber Paul, hätten Sie den Politkern einiges voraus

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03.10.2011, 08:47 Uhr
 
antwortomat

OK, meine erste Antwort ist am Thema vorbei. Ich frage mich aber gerade, wie man es als Sozialhilfeempfänger geschafft hat eine Maklergebühr zahlen zu müssen. Woher hast Du die Kohle etwas zu kaufen für das man einen Makler einsetzt?

Das stinkt doch.

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03.10.2011, 11:30 Uhr
 
Maegwyn

der private markt ist voll von vermietern, die einen makler beauftragt haben, ihre wohnungen zu vermieten. an denen kommt man dann leider nicht mehr vorbei. der fragesteller muss also durchaus NICHT einen makler beauftragen, um eine wohnung zu finden. er kann eine gefunden haben, die es leider nur mit makler gibt. und da man als sozialhilfeempfänger mal sowas von nicht wählerisch sein kann, was wohnungen angeht, ist die frage berechtigt, vor allem, wenn er durch das amt dazu gezwungen worden ist, sich eine neue wohnung zu suchen.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man sowas freiwillig macht als sozialhilfeempfänger. dazu ist das ganze verfahren zu erniedrigend und auch mit hilfe des amtes kostenintensiv.

ich war zum glück noch nie in der lage, aber ich kenne jemanden sehr gut, der das alles mitmachen musste. zu teure wohnung, umzugszwang sonst kürzung - mit algII bekommt man nicht so einfach eine wohnung, vor allem nicht von privat.

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03.10.2011, 16:04 Uhr
 
Ingenius

Manchmal ist eine lineare Denkweise nicht schlecht. Man liest eine Frage und antwortet darauf, auch wenn man gar nicht so genau weiß, was der Fragesteller eigentlich meint. Hier im Forum hat man die Möglichkeit nachzusehen, was der Delinquent bisher gefragt hat. Vor einem Monat wollte er noch Balkondielen verbauen. Es könnte natürlich sein, dass er für jemand anderen fragt, aber bei soviel Unklarheit bei den Antworten hätte ein realer User, der an brauchbaren Informationen interessiert ist, garantiert eine Rückkopplung gegeben. Wieder ein Phantom, reingefallen.

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03.10.2011, 16:58 Uhr
 
Maegwyn

hätte ich hier nur lauter antworten a la bildzeitung gelesen, hätte ich mich auch nicht zurückgemeldet.

im übrigen sind die antworten hier googlebar. man kann also auch durchaus eine antwort geben ohne jemanden aufgrund seiner früheren fragen anzugehen. und da hier einige zu denken scheinen, dass sozialhilfeempfänger gefälligst auf der straße zu leben haben und nicht wissen, wie es ist, jedem möglichen vermieter in den allerwertesten zu kriechen um überhaupt auch nur in die weitere auswahl für eine wohnung zu kommen, und gleichzeitig schön druck vom amt zu bekommen mit androhungen von kürzungen - dann antworte ich vernünftig, egal ob der fragesteller ein phantom ist oder nicht.

ich habe wohnungssuche mit einem algII-empfänger von vorne bis hinten live mitgemacht. das war keine schöne erfahrung.

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03.10.2011, 19:02 Uhr
 
hphersel

@antwortomat: Makler bekommen nicht nur Geld, wenn ein Haus den Besitzer wechselt, sondern auch dann, wenn sie einen neuen Mieter für eine MIETWOHNUNG vermittelt haben. und wenn der Sozialhilfeempfänger ohne Makler keine Wohnung findet, ist auch für ihn eine Maklergebühr fällig. So einfach ist das.

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03.10.2011, 19:15 Uhr
 
Ingenius

@ Meagwyn

Vielleicht erst einmal tief durchatmen, bevor die Kampfhörner ausgefahren werden. Es geht mir nicht um die Verunglimpfung von Sozialhilfeempfängern, sondern um gewisse Mängel im System. Bei den vom Staat Alimentierten gibt es ein Anspruchsdenken, das sie besser als Niedriglöhner stellen soll. Was man dabei als gerecht empfindet, ist zumeist eher ideologischer denn rationaler Natur.

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03.10.2011, 20:24 Uhr
 
JonAngel

Grundsätzlich ja, du musst dir beim Amt nur eine Zusicherung für die neue Wohnung holen und darüber hinaus für die Übernahme der Kosten für die Wohnungsbeschaffung, das heißt die Kosten für den Makler. Allerdings weiß ich nicht genau, ob du dieses Geld dann in Raten wieder zurückzahlen musst, da musst du mal im Amt nachfragen.

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03.10.2011, 20:37 Uhr
 
antwortomat

@hp: Du hast recht. Das ist mir dann auch eingefallen, als ich auf "Abschicken" geklickt hatte. Nur, da war es zu spät.

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04.10.2011, 22:43 Uhr
 
Frank Hahn

Das ist eher unüblich, man kann aber ein Wohngeldantrag stellen, dann wird die Miete bis zu einer bestimmten Höhe von der Arge übernommen. Ausserdem kann man Umzugsgeld beantragen. Wer sich die Gebühr für den Makler nicht leisten kann, sollte eine Wohnung von privat suchen, oftmals in den Kleinanzeigen der lokalen Presse, da entfällt die Gebühr.

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05.10.2011, 10:55 Uhr
 
notrick

Ja, das Sozialgericht Frankfurt hat entschieden, dass dies unter bestimmten Umständen möglich ist, und zwar dann, wenn der Hilfsbedürftige durch den kommunalen Träger zum Umzug gezwungen wird und/oder klar ist, dass nur so zügig eine angemessene Wohnung gefunden werden kann. Allerdings muss VORHER die Genehmigung des zuständigen Amts vorliegen - nicht nachträglich.

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