. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
VikBrownn

Kann man sich gegen Kündigen in der Probezeit eigentlich gar nicht wehren?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (7)
12.02.2012, 13:19 Uhr
 
Skorti

Doch, eine Schwangerschaft schützt auch in der Probezeit vor einer Kündigung.

Ansonsten wehren kann man sich immer. Nur die Erfolgsaussichten schwanken.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
12.02.2012, 13:45 Uhr
 
Oberguru

Nein. Deswegen ja Probezeit. Kündigung ohne Begründung. Steht doch in dem Vertrag drin, den du abgeschlossen hast.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.02.2012, 19:05 Uhr
 
DasHoernchen

Rate mal, warum es PROBEzeit heißt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 10:04 Uhr
 
Bernhae_Kl...

Eine Probezeit ist allein durch die Verkürzung der Kündigungsfrist gekennzeichnet. Das soll heißen, die Frist beträgt zum Beispiel zwei Wochen und ist nicht am 1. oder 15. des Monats gebunden. Der allgemeine Kündigungsschutz laut Gesetz ist jedoch ansonsten gültig. Hat jedoch in der Praxis kaum Auswirkungen, da man beachten muss, was im Gesetz festgeschrieben ist.

Der Arbeitgeber muss sich also durchaus an den Rechtsvorschriften halten und kann nicht kündigen, wie er will. Zum Beispiel gelten besondere Rechte für Schwangere, Auszubildende oder auch Schwerbehinderte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 11:00 Uhr
 
Oberguru

Das ist die Theorie. Die rechtliche Seite ist aber derart schwammig, das man jeden loswird, den man loswerden will.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.02.2012, 11:28 Uhr
 
jogibaer

Während der Probezeit, gibt es eine Kündigungsfrist von 2 Wochen für den Arbeitgeber sowie für den Arbeitnehmer.

Sollte der Arbeitnehmer eine Kündigung während der Probezeit aussprechen, kann man dagegen nichts unternehmen ! Falsch: Der Arbeitgeber, muss Ihnen erklären, warum er diese Kündigug ausgesprochen und vollzogen hat. Sollte die Kündigung für den Arbeitgeber nicht den vertraglichen Vereinbarungen nachkommen, so kann dieser einen Anwalt zu rate ziehen. Das Gericht entscheidet dann, ob die Kündigung rechtens oder nicht rechtens war.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
16.02.2012, 11:30 Uhr
 
Chrischer

Die in vielen Arbeitsverträgen vereinbarte Probezeit, beinhaltet nur eine kürzere Kündigungsfrist und die beträgt in der Probezeit 2 Wochen.Die Probezeit darf höchstens eine Länge von sechs Monaten haben. Die Kündigung kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes erfolgen, natürlich gilt das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN