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JacowaXY

Kann man sich rechtlich gegen ein Vollstreckungsverfahren wehren?


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ANTWORTEN (6)
30.09.2011, 22:43 Uhr
 
Ingenius

Man kann sich rechtlich gegen Vieles wehren. Aber wenn das Vollstreckungsverfahren gerechtfertigt ist, verursacht der Widerspruch nur unnütze Kosten, die man sich sparen könnte. Oder die man der Allgemeinheit ersparen könnte.

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30.09.2011, 23:06 Uhr
 
antwortomat

Ist wohl 'n bisschen spät danach zu fragen, wenn es eingeleitet wurde. Man sollte spätestens nach Eingang des Mahnbescheides wach werden.

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01.10.2011, 15:11 Uhr
 
Flugmeissel

Einstellung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen.

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02.10.2011, 09:12 Uhr
 
Michael Kr...

Wird vollstreckt, können Sie bei privaten Gläubigern beim Gerichtsvollzieher Widerspruch erheben und sich auf eine unbillige Härte berufen. Dann entscheidet das Gericht. Gegen den ablehenden Beschluss gibt es noch die Beschwerde. Das Gesetz gibt Ihnen zusätzlich das Recht, die Schuld auf sechs Monate aufzuteilen. Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie zahlungsfähig sind.

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06.10.2011, 19:00 Uhr
 
MoMei7000

Die wichtigsten Vollstreckungsrechtsbehelfe sind die Vollstreckungserinnerung, die sofortige Beschwerde (beide rügen formale Fehler) sowie die Drittwiderspruchsklage, die Klage auf vorzugsweise Befriedigung und die Vollstreckungsabwehrklage (alle drei betreffen Mängel im Vollstreckungsgrund oder -Gegenstand).

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10.10.2011, 18:37 Uhr
 
Anneliese ...

Man sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen, schon bevor es so weit kommt, das etwas vollstreckt werden soll. Wenn du ohne Anwalt schon in der entsprechenden Situation bist, dann konsultiere sofort einen, bei Geldmangel wird der vom Staat bezahlt. Allein kommst du da nciht raus.

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