



Ja. Schließlich ist es ein Geschäftsfahrzeug. Wenn Sie nicht ins Geschäft können, gibt es auch kein Auto. (Aber die Privatversteuerung entfällt ebenfalls...)




Da gabs sogar ein Gerichtsurteil zu:
Die Landesarbeitsrichter wiesen seine Klage ab. Der Lohnfortzahlungszeitraum sei abgelaufen. Bei längerer Krankheit bestehe kein Anspruch mehr auf die private Nutzung eines Dienstwagens. Schadenersatzforderungen wegen Nichtüberlassung kämen somit nicht in Betracht.
Also erst nach 6 Wochen darf der Arbeitgeber den Wagen zurückfordern.