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Johann Pfe...

Kann mein Chef eine Genehmigung von Urlaub wieder zurücknehmen? Und muss eine Urlaubsgenehmigung schriftlich erfolgen?


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ANTWORTEN (5)
27.03.2011, 10:04 Uhr
 
TKKG

Ja kann er! Er kann dich sogar aus dem Urlaub zurückholen, wenn er der Meinung ist, dass du dringend gebraucht wirst!

Ob die Urlaubsgenehmigung schrioftlich erfolgt ist ohne Belang.

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27.03.2011, 14:05 Uhr
 
Schlawiner...

Er muss dann allerdings für den Schaden aufkommen, Sprich Stornokosten oder Umbuchungsgebühren.

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29.03.2011, 09:57 Uhr
 
HelmiMichi108

Soweit ich weiß, gibt es für eine zwingende Schriftform eines Urlaubsantrages keine rechtliche Grundlage. Besser ist es allerdings immer für einen Arbeitnehmer, sich die Urlaubsgenehmigung schriftlich von seinem Vorgesetzten quittieren zulassen, damit man für einen Streitfall einen unanfechtbaren Beweis vorlegen kann.

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30.03.2011, 17:06 Uhr
 
lukatoni

Diese sollte schriftlich erfolgen, ja. Dein Chef kann seine Genehmigung wieder zurücknehmen, allerdings auch nur sehr eingeschränkt. Du solltest dich, gäbe es Probleme, zu einem Gespräch bereit erklären. So etwas fördert ein gesundes Miteinander und ist daher wichtig für das Betriebsklima.

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31.03.2011, 07:21 Uhr
 
Apfeldieb

Dein Chef kann den genehmigten Urlaub wieder zurücknehmen, wenn eine innerbetriebliche Situation ihn quasi dazu zwingt. Allerdings kommt so etwas sehr selten vor. Schriftlich solltest du deinen Urlaub einreichen, der Chef muss es nicht schriftlich bestätigen - bei einem sehr unzuverlässigen Verhältnis, solltest du es dir aber bescheinigen lsssen.

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