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Christina10

Kann mein ex Geld von mir zurück verlangen für eine handyrechnung die über seinen Namen lief?

Ex - Handyrechnung


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ANTWORTEN (5)
30.06.2010, 23:54 Uhr
 
brokatjacke

Wenn Du das Geld vertelefoniert hast, solltest Du die Rechnung ja wohl auch bezahlen, oder? Das ist ein Gebot der persönlichen Moral und des Anstands und nicht des Rechts.

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01.07.2010, 09:34 Uhr
 
Mike_Macke

Im Prinzip ist es sehr wohl eine Frage des Rechts:

Man kann erstens debattieren, ob es ein "Geschenk" war oder nicht. Wenn es ein Geschenk war, kann man fragen, ob denn die Grundlage für das Schenken entfallen ist. Ist hier wahrscheinlich zu bejahen. Damit kann das Geschenk - so es eins war - auch rechtens zurückgefordert werden.

Ist es kein Geschenk, hat er Dir nur etwas geliehen und Du must das Geld sowieso zurückerstatten.

Also abgesehen vom persönlichen Anstand: Meines Erachtens bist Du auch gesetzlich zum Zahlen verpflichtet.

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01.07.2010, 10:41 Uhr
 
starmax

Ex-Freund oder Ex-Ehemann? Nur im letzteren Fall besteht ein einklagbarer Anspruch - es sei denn daß dies über längere Zeit geduldeter Usus war.

Biete Wertausgleich in Naturalien an ;-)

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01.07.2010, 13:38 Uhr
 
Christina10

Er hat mir das Handy geschenkt und hat die Rechnung immer bezahlt und wollte auch nach einer trennung nichts von mir haben.Doch jetzt verlangt er für die letzte rechnung das Geld zurück. Ich habe im das Handy schon zurück gegeben, was eigentlich auch ein Geschenk war.Kann er z.b wegen 100 euro einen Anwalt auf mich "hetzen" ?

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01.07.2010, 15:12 Uhr
 
d2i7r8k

Wird er nicht machen. Wahrscheinlich geht der plötzliche Sinneswandel von seiner neuen Freundin aus.

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