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Anneliese ...

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat erklären?


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ANTWORTEN (4)
27.08.2011, 17:22 Uhr
 
Alex64

"Droht die Verbots- oder Gebotsnorm eine Geldbuße (Bußgeld) an, so liegt keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Abgrenzung erfolgt allein nach der verhängten Rechtsfolge.

Kennzeichnend für eine Straftat ist die Androhung einer Geld- oder Freiheitsstrafe."

Aus dem hier.

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29.08.2011, 21:20 Uhr
 
LeticiArt1861

Straftaten werden mit Strafen und Maßregeln bedroht und gelten als besonders unwert. Sie werden von den Stafverfolgungsorganen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Strafgericht) verfolgt. Ordnungswidrigkeiten werden ebenfalls missbilligt, sind jedoch eine wesentlich geringere Verwerflichkeit. Sie werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verfolgt und mit Bußgelder belegt.

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31.08.2011, 22:11 Uhr
 
MissyLJ

Den Ordnungswidrigkeiten fehlt gegenüber den Straftaten der ethische Unwertgehalt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht für einn solches Fehlverhalten zwar auch Strafen, z.B. in Form von Bußgeldern bzw. Fahrverboten vor, aber Gefängnisstrafen o.Ä. gibt es nicht.

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02.09.2011, 00:05 Uhr
 
Lerrmann_Der2

Dies wird als Verstoß oder geringe Gesetzesübertretung mit Geldstrafen geahndet. Anders als bei Straftaten gilt hier, dass es keine moralische Verwerflichkeit, keinen ethischen Unwert gibt und auch keine Mittäterschaft. Gilt auch für leichte Beeinträchtigung von Mitbürgern oder deren Gütern.

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