. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
MietzeKatze

Kann mir jemand sagen, wie es mit Weihnachtsgeld bei Mutterschutz aussieht?

Ich gehe Ende November in den Mutterschutz und würde gerne wissen, ob ich Weihnachtsgeld einfordern kann, wenn die anderen Kollegen auch welches bekommen.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (2)
29.08.2010, 21:29 Uhr
 
IvieB

Hallo Du! Also Du hast auf jeden Fall Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wenn Du im Mutterschutz bist. Wenn der allerdings vorbei ist, also in der Elternzeit (oder wie heißt das genau?) kann es sein, dass du nichts kriegst. Das könnte in deinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein. Wirf mal nen Blick rein. VG!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
31.08.2010, 16:04 Uhr
 
anfr85

Der Mutterschut ist vom GEsetzgeber vorgegeben und daher kann der Arbeitgeber dies nicht als nichtarbeitszeit geltend machen. Wenn man über Weihnachten in Mutterschutz ist, dann hat mann auch anspruch auf alle Lohnzahlungen, die in dieser Zeit gezahlt werden.Eine Ausnahme vom WEihnachtsgeld ist nicht möglich.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
VERWANDTE THEMEN
Noch Fragen? - auf einen Blick