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Gast 30023

keine Garantie bei Notebook Netzteilbuchse defekt nach 3 Monaten

ich habe im september 2011 ein Sony Vaio Notebook (Sony Europe online kauf) gekauft. Nun ist die Netzteilbuchse im Notebook sehr locker, sodass der Stecker in einem beträchtlichen Umfang wackelt. Ich habe das Sony repair gemeldet und die haben geantwortet, dass sich dies ein Techniker ansehen sollte. Das Notebook wurde daraufhin abgeholt und ist inzwischen von Sony Repair untersucht. Eine Reparatur unter Garantie wird abgeleht und es wurde mir ein Kostenvoranschlag über € 150 gemacht.


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ANTWORTEN (12)
22.11.2011, 20:47 Uhr
 
antwortomat

Mit welcher Begründung wird denn abgelehnt? Evtl. ist deutlich zu erkennen, dass der Fehler durch äußere Einwirkung entstanden ist. Dann ist es kein Fall für die Garantie.

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22.11.2011, 20:50 Uhr
 
Yasser

Haste dran rumgespielt

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22.11.2011, 20:59 Uhr
 
bh_roth

Eine Reparatur fällt immer dann unter die Garantie, wenn während einer normalen, bestimmungsgemäßen Nutzung der Sache ein Defekt aufgetreten ist. Ist dir das Notebook hinuntergefallen, oder wurde das Kabel herausgerissen, so ist das keine bestimmungsgemäße Nutzung, und die Grantie wird abgelehnt. Wie das bei dir passiert ist, kannst nur du wissen. Wenn dir nichts dergleichen pssiert ist, bleibt nur ein Schlichter, und dann der Rechtsweg. Ih würde auf jeden Fall schon mal ein paar aussagekräftige Fotos machen. Nimm eine gute Cam mit Makro-Funktion.

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22.11.2011, 21:36 Uhr
 
serafine

Sony verarscht dich nach dem Motto: »Wir könn's ja mal versuchen.« Manche Kunden fallen nämlich darauf rein. Bei Saturn wollten sie mir bspw erzählen, auf meinen Laptop gäbe es nur 6 Monate Garantie, weil er zur untersten Preisklasse gehört. Wenn mir durch das Wackeln des Netzsteckers kein Nachteil entsteht, hätte ich das an Deiner Stelle gar nicht erst beanstandet. Bei mir rutscht das Patchkabel leicht aus der Buchse. Ich nehm es hin. Die können da eh nix machen. Du solltest Sony gegenüber sehr bestimmt auftreten. Nicht sagen: »Ich habe aber gehört, das fällt unter die Garantie« sondern: »Das gehört zu den Garantieleistungen.... Das steht im Gesetz ....Das gehört zu Ihren Pflichten...usw«. Auf keinen Fall Zahlungen leisten.

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22.11.2011, 22:29 Uhr
 
willy.math...

@serafine: danke fuer deine antwort

es lautet entweder den kostenvoranschlag akzeptieren oder das geraet wird unrepariert zurueckgeschickt.. ich haette es aber gerne repariert. dass die reparatur notwendig ist, zeigt ja auch der kostenvoranschlag, der den austausch der netzteilbuchse beinhaltet. äusserlich ist die netzteilbuchse absolut unbeschädigt. ich befürchte dass eine lockere netzteilbuchse auf dauer zu beschädigungen im inneren (motherboard) des notebooks führen könnte.

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22.11.2011, 22:36 Uhr
 
willy.math...

@bh_roth. danke für deine antwort.

das notebook wurde sehr pfleglich behandelt. eigentlich war die steckverbindung von anfang an recht locker. ich habe das am anfang nicht wirklich bemerkt, da ich davon ausging, dies ist beabsichtigt. quasi als art zugentlastung. erst als ich mir im geschäft ein anderes vaio diesbezüglich ansah ist mir der unterschied aufgefallen. von aussen ist die netzteilbuchse absolut fest, unbeschädigt und optisch unauffällig.

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22.11.2011, 22:42 Uhr
 
willy.math...

@antwortomat: danke für deine antwort.

die aussage war lediglich dass diese art von reparatur nicht unter die garantie fällt. auf eine nachfrage mir die entsprechende passage der garantiebestimmung zu benennen wurde bislang nicht beantwortet. ich habe nun14 tage zeit den kostenvoranschlag anzunehmen oder das gerät wird unrepariert zurueckgeschickt.

Die Netzteilbuchse ist von aussen absolut fest und unbeschädigt

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22.11.2011, 22:46 Uhr
 
bh_roth

Dann bleibt dir nur der harte, beschwerliche Weg durch die Instanzen. Dumm ist nur, dass es passieren kann, dass du dein Notebook längere Zeit weggeben musst --> Begutachtungen und solche Dinge. Am besten nimmst du deine persönlichen Daten schon mal vom Notebook, und vielleicht Programme von zweifelhaften Quellen.

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23.11.2011, 00:07 Uhr
 
serafine

Und genau deswegen, weil es Leute wie den Willy gibt, versuchen es die Hersteller und Reparaturfirmen immer wieder mit diesem Trick und haben auch Erfolg damit. Dabei ist das Notebook noch nicht mal richtig kaputt. Die wissen ganz genau, dass sich ein Großteil der Kunden vor rechtlichen Schritten scheut. Leider hat der Willy schon Schwäche gezeigt, indem er nach den entsprechenden Bestimmungen gefragt hat. Du mußt den Leuten sagen, wie die gesetzlichen Bestimmungen aussehen. Du könntest z.B. den Kostenvoranschlag kopieren, die Kopie unterschreiben, den Geldbetrag durchstreichen, danebenschreiben "das sind Garantieleistungen!", abschicken und damit Härte zeigen. Zur Not hast du noch das Original.

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23.11.2011, 06:57 Uhr
 
antwortomat

Hm, ich versteh das so, die Netzteilbuchse wackelt, aber funktioniert.

Ist das richtig?

.

Lass es so, behandle das Gerät weiter pfleglich. Das ist die arbeitsarme Lösung.

Ansonsten kannst Du natürlich die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und Dir 'ne Menge Arbeit für so'n Netbook machen. Bei den Preisen von 250 - 350 Euro für'n Netbook wird sich das aber kaum lohnen.

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23.11.2011, 09:38 Uhr
 
willy.math...

@serafine: sony repair hat das mit dem Kostenvoranschlag natuerlich recht schlau geregelt. du bekommst ein internet formular zugeschickt, das enthaelt die option "ja" oder "nein" anzuklicken. bei "ja" akzeptierst du automatisch die reparaturgebühr. bei "nein" bekommst du das geraet unrepariert zurueck. Da kann man erst gar nciht lange abgeändert in so einem Formular. Du bekommst auch noch grosszuegig 14 tage Bedenkzeit eingeräumt für deine Entscheidung. Meine emails mir den Passus aus der Garantiebestimmung zu nennen, auf den sich Sony Repair beruft, werden bis heute natuerlich ignoriert. Tolle Geschäftspraktik kann ich nur sagen!

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23.11.2011, 15:24 Uhr
 
Telon

Hallo. Das Sony die Hersteller-GARANTIE ausschließt ist wohl möglich, nicht aber die Gewährleistung, die der Verkäufer zu tragen hat - und darunter wird ein wackeliger Anschluss ziemlich sicher fallen! Sony ist nun leider beides gleichzeitg, das wird es schwierig. Ich wende mich in solchen Fälle immer an der Verkäufer und lasse die Garantie erstmal links liegen.

Das mit dem Formular ist natürlich schwierig. Ich würde auf Mängelbeseitigung nach BGB drängen und die Garantie erstmal vergessen. Das Gerät hat einen Defekt und der muss vom Verkäufer nachgebessert werden. Das ist geltendes Recht in Deutschland.

Alterantiv: Lass es reparieren und reich die Rechnung von Sony Repair an Sony Europe Online weiter ohne die selber zu bezahlen - mit der Aufforderung zur Übernahme Kosten im Rahmen der Gewährleistungskosten, oder so ähnlich ...

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