stern.de Android-App
. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen RSS Mobil iPad stern.de Blogs Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

 
 
Irmgard Busch

Kennt ihr euch mit dem Bußgeldkatalog aus?

Mich würde interessieren, ob man bei euch mit der Polizei reden kann oder ob gleich die volle Strafe von dem Bußgeldkatalog angewandt wird.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
02.01.2010, 01:02 Uhr
 
Jeremie Be...

Auskennen würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Wenn mich etwas genauer interessiert, dann sehe ich mich im Internet um. Dort steht auch der aktuelle Bußgeldkatalog, sodass man immer auf dem neuesten Stand ist. Aber auswendig kann ich den auch nicht. Außerdem sollte ein normales Verhalten im Straßenverkehr einfach dazugehören.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
03.01.2010, 11:07 Uhr
 
Günter Sch...

Ich denke, dass man bei manchen Sachen schon mit der Polizei reden kann. Bei anderen Dingen dagegen, bei denen die Sachlage klar ist, sollte aber der Bußgeldkatalog greifen. Denn ansonsten würden leider viel zu viele Autofahrer tun und lassen was ihnen gerade einfällt. Was eigentlich sehr schade ist.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
05.01.2010, 10:00 Uhr
 
Levin Krause

Ich schließe mich meinen Vorredner an. Generell gilt der Bußgeldkatalog, aber kleinere Ausnahmen sollten ebenfalls drin sein. Wenn ich beispielsweise meine Oma, die schlecht zu Fuß ist, kurz im Halteverbot vor der Arztpraxis aussteigen lasse, dann sagt kein Polizist etwas. Lange parken sollte man dann aber nicht.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN