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Marco Albr...

Kennt sich hier jemand mit Erbschaftsrecht aus? Mein Vater hat mir gedroht mich zu enterben, darf der das? Gibt es da nicht einen Pflichtteil, den ich garantiert bekomme?


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ANTWORTEN (3)
06.02.2011, 09:40 Uhr
 
Ger_hard2

Nun ja, so schnell enterben wird er dich wohl nicht können. Dafür müsstest du nach geltendem Recht schon eine Freiheitsstrafe abgebüsst oder ihm angedroht haben, ihn umbringen zu wollen. Soweit ich weiß, würde dann für diese beiden letztgenannten Fälle auch der Pflichtanteil entfallen.

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08.02.2011, 12:49 Uhr
 
lvonnenito91

enterben geht so einfach nicht. das geht nur, wenn es unzumutbar ist, dass du deinen vater beerbst, weil du z. b. versucht hast, ihn umzubringen o. ä. ansonsten steht dir der gesetzliche pflichtteil zu, selbst wenn dein vater im testament etwas anderes verfügt.

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10.02.2011, 06:42 Uhr
 
neonobby

Natürlich darf er das. Dazu reicht es schon, wenn er dich im Testament aus der Erbfolge ausschließt. Allerdings heißt das nicht, dass du gar ncihts bekommst, sondern nur weniger. Im Klartext: Dir steht als Pflichtteil die HÄLFTE von dem zu, was normalerweise dein gesetzlicher Erbteil gewesen wäre. Wäre dein Erbteil 100.000 gewesen, bekommst du als Pflichtteil also nur 50.000.

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