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Harald Brandt

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Welchen Ausgleich muss ein Arbeitgeber für eine Urlaubsunterbrechung gewährleisten?


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ANTWORTEN (2)
12.04.2011, 22:08 Uhr
 
Highspeed

Holt er Dich aus Deinem Urlaub auf Malle zurück, oder warst Du zu Hause?

Im ersten Fall muss er zumindest für die Reisekosten des entgangenen Urlaubes aufkommen. Im zweite Fall gibt's nix. Kannst Deinen Urlaub ja später machen.

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13.04.2011, 21:09 Uhr
 
Ritanig

Also, bei uns wird das so gehandhabt, dass Du den Urlaubstag gut geschrieben bekommst und dafür, dass Du den Einstz gezeigt hast, mindestens einen Plustag (zusätzlichen Tag) bekommst. Es ist meienr Meinung nach im Arbeitsrecht nicht eindeutig beschrieben. Kommt ja auch drauf an, ob es sich um den jahresurlaub handelt, der mindestens 14 Tage am Stück betragen sollte.

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