



Wenn es vor dem auseinander reißen passiert ist (also auf beiden Exemplaren gleich ist) müsste das vor Gericht durchgehen.
Wenn du natürlich nur auf deinem Teil was streichst und vor Gericht zeigt dein Gegner den unvervälschten Teil, hast du natürlich verloren!
Im Zweifelsfall würde ich noch mal irgendwo notieren (auch wieder auf beiden Durchschlägen), das diese und jene Punkte nicht gelten. Wenn beide Seiten unterschreiben ist alles in Butter, denke ich.




So lange damit niemand gegen die guten Sitten verstößt und beide damit einverstanden sind ist alles ok. Sollte Dir etwas nicht passen, dann wirst Du Dir eine andere Wochnung suchen müssen.




Solange beide Vertragsexemplare die gleiche Version haben, ist alles okay. Vorsichtshalber würde ich in solchen Fällen auch beide Ausfertigungen jeweils von beiden Parteien unterschreiben lassen.




Standartmietverträge sind doch gerade darauf ausgelegt, dass man nicht zutreffende Passagen einfach durchstreichen kann. Durch die Unterschriften seitens des Vermieters und des Mieters werden diese Verträge rechtskräftig. Da beide Parteien jeweils ein beiderseitig unterschriebenes Vertragsexemplar erhalten, kann auch nachträglich nichts geändert werden.




Meines Wissens reicht das Durchstreichen verschiedener Punkte nicht aus. Wenn ich richtig informiert bin, dann mußt du handschriftlich einen Vermerk daneben setzen, der aussagt, dass dieser Punkt nicht zutreffend und deshalb nicht wirksam ist. Durchstreichen könnte im nachhinein schließlich jeder!




Ich denke nicht, dass du durch einfaches Durchstreichen Passagen nicht mehr gültig werden. Meines Wissens kannst du nur das gesamte Dokument durchstreichen, damit es nicht gültig ist. Ansonsten kannst du leicht eine Urkundenfälschung begehen. Ich würde den Vertrag mit deinem Vermieter besprechen und ihn neu schreiben lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite.