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stapi04

Kfz.-Versicherungsunsicherheit

Ich (Jahrgang 1958) besitze von Anfang an einen Führerschein, aber seit Mitte der achtziger kein eigenes Fahrzeug. Fahre aber nachweisbar wie bekloppt LKW und Bus. Unfallfrei!!! Muß ich jetzt , wenn ich mir ein Fzg. anschaffen möchte, versicherungsmäßig ganz von vorn - sprich ganz oben - anfangen??


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ANTWORTEN (10)
16.07.2012, 17:04 Uhr
 
Dara

Ja, leider. Nach zwei Jahren Versicherungsfreiheit musst du wieder ganz von vorn anfangen. Die Versicherungen werden dir erklären, dass das leider so im Gesetz steht und sie nichts dagegen machen können. Aber frag mal deinen Bundestagsabgeordenten, wer den Text dieses Gesetzes verfasst hat. Da du von ihm keine ehrliche Antwort bekommen wirst, tue ich das jetzt: Die Versicherungslobby.

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16.07.2012, 17:09 Uhr
 
Amos

Schadensfreiheitsrabatte werden nun mal nur durch langjährige Zugehörigkeit zu einer Versicherung und entsprechende unfallfreie Jahre erworben. Die Anfangsprämie ist aber bestimmt nicht so hoch wie beim Fahranfänger mit 18 Jahren. Genaues würde ich bei der Versicherung erfragen.

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16.07.2012, 17:12 Uhr
 
ing793

aufgrund der langen Führerscheinzeit sicherlich nicht in SF 1/2, aber um SF1 wirst Du bei den meisten Versicherungen nicht herumkommen.

Die von Dir gefahrenen Fahrzeuge waren über einen anderen versichert, und dessen Rabatt kannst Du in der Regel nicht übernehmen.

Aber: alles ist "kann" - erkundige Dich bei verschiedenen Versicherungen, insbesondere bei denen, wo Du noch andere Verträge laufen hast. Auf Kulanz ist eigentlich immer was drin.

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16.07.2012, 17:15 Uhr
 
ing793

@dara: das ist falsch - es gibt kein Gesetz, das so etwas vorschreibt. Das handhabt jede Versicherung selber (Allianz sieben Jahre, andere zählen jedes Jahr eine Stufe 'runter usw.) Nutzt jetzt Stapi nix', weil er definitiv über allen Fristen liegt.

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16.07.2012, 17:29 Uhr
 
bh_roth

Du, Jahrgang 1958, besitzt von Anfang an einen Führerschein? Das möchte ich schon mal bezweifeln. Und es ist nachweisbar, dass du wie bekloppt Bus und LKW fährst? Da hast du noch deinen Führerschein, den du seit 1958 hast? Auch unglaubwürdig.

Zum Kern der Frage: Es gibt verschiedene Umstände, die es ermöglichen, nicht mit 240 % anfangen zu müssen. Eine davon ist, dass du schon mehr als 3 Jahre den Führerschein besitzt, damit giltst du nicht mehr als Fahranfänger. Manche Versicherungen aktzepieren auch einen Nachweis - beispielsweise von deinem Arbeitgeber - dass du xx Jahre unfallfrei fährst (was ich allerdings auf Grund deiner bekloppten Fahrweise bezweifeln möchte).

Ein anderer Tipp: Kauf dir ein Nutzfahrzeug, einen kleinen Lkw (da gibts Pkw mit Lkw-Zulassung). Da fängst du mit 100% an, und im 3. jahr bist du schon bei 50% der Prämie.

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16.07.2012, 17:31 Uhr
 
Dara

@ ing 793

Das wurde mir aber in einem ähnlichen Fall so gesagt, und ich habe bei vielen Versicherungen nachgefragt. Die sagen doch nicht die Unwahrheit, oder?

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16.07.2012, 19:38 Uhr
 
ing793

@Dara: siehe unter Punkt "Vertragsunterbrechung". Da ist die Rede von bis zu 7 Jahren und auch anderen Möglichkeiten. Wenn Dir Dein Versicherungsvertreter erzählt hat, Du müsstest gesetzlich nach zwei Jahren zurück in Klasse 1 (oder noch niedriger), dann würde ich Dir empfehlen, diesen zu Deinem Ex-Versicherungsvertreter zu befördern.

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16.07.2012, 19:49 Uhr
 
Dara

@ ing 793

Stimmt, da steht es, aber bei mir ist es zehn Jahre her. Da kann es noch anders gewesen sein, aber ich habe damals einen Vertrag erben können. Das ist eigentlich auch eine blöde und unsinnige Regelung, aber die gibt es meines Wissens heute noch. Müsste ich einen Rechtsstaat definieren, sähen einige Dinge anders aus.

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16.07.2012, 23:40 Uhr
 
ing793

@dara: einen Vertrag "erben" ist etwas anderes als eine Unterbrechung (siehe auf demselben Blatt "Rabattübertragung", ganz unten). Wenn Du Deinen Führerschein damals erst zwei oder drei Jahre hattest, dann wiederum hätte der Vertreter recht, denn Du kannst nicht mehr übernehmen, als Du Dir selber hättest erfahren können.

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17.07.2012, 22:13 Uhr
 
Gerdd

Da gibt es mit Sicherheit einen Verhandlungsspielraum. Wer aus dem ausland zuzieht, bekommt in aller Regel auch eine "glaubhaft gemachte" unfallfreie Zeit angerechnet.

Andernfalls muß man auf ein paar Jahre das Zweitfahrzeug eines nahen Verwandten fahren (das man vielleicht selbst finanziert hat) und dann auf einen eigenen Vertrag umsteigen.

Aber als allererstes würde ich mal mit einigen Versicherungen reden, was sie anzubieten bereit sind. Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die unfallfreie Zeit sollte auch helfen - die Firmenverträge laufen ja in der Regel sowieso nicht auf Schadenfreiheitsrabatt.

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