. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Karlo3012

kindergeld für behinderten erwachsenen in einem heim lebend wenn die eltern verstorben sind steht mir als bruder das zu

Mein Bruder lebt in einer Wohnfamilie der Lebenshilfe und die Eltern sind verstorben seit unsere Mutter verstorben ist 2007 verbringe ich viel zeit mit meinem Bruder

jetzt ist unser Vater auch verstorben

Steht mir als Bruder auch das Kindergeld zu?

Laut Familienkasse ist es abgelehnt worden weil er nicht bei mir im Haushalt lebt


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
31.08.2011, 16:40 Uhr
 
serafine

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Dein Bruder wohnt nicht bei dir und du zahlst bestimmt nicht für seinen Unterhalt. Warum solltest du also Leistungen für ihn beziehen?

wiki

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
31.08.2011, 23:11 Uhr
 
Karlo3012

Es kann nicht sein das ich mit meinem privatem Vermögen meinem Bruder aushelfen muss da mein älterer Bruder alles geerbt hat und ich der Betreuer bin und deshalb alles bezahlen muss und mein Bruder nicht

hauptsache es geht im gut

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
01.09.2011, 07:10 Uhr
 
Alex64

Das "kann schon sein".

Ich nehme mal an, du bist dann auch der Vormund deines Bruders?

Dann hast du ausser dem Recht der Verwaltung seines Erbes (un dem Gebrauch desselben für seine Betreuungskosten) auch die verdammte Pflicht, für ihn zu sorgen.

Und das auch finanziell, wenn das Erbe deines Bruders bereits für die Betreuung aufgebraucht wurde.

Und nein, das Kindergeld steht dir nicht zu - schon alleine deshalb ...

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
01.09.2011, 23:47 Uhr
 
serafine

dein älterer bruder hat geerbt? ist das der behinderte? wieviele seid ihr denn?

nein, von deinem privatvermögen mußt du deinen bruder nicht mitfinanzieren.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN