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Greg_hang32

Kinderwagen im Hausflur sind doch sicher aus Feuerschutzgründen fragwürdig. Wo klärt man das?


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ANTWORTEN (12)
20.09.2011, 21:37 Uhr
 
Ingenius

In einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnugen (Nur ein Beispiel, die Frage gibt ja keine näheren Informationen, schon ein Minuspunkt), wo vielleicht 24 Leute wohnen, sollte ein Kinderwagen im Hausflur im Brandfall keine Probleme bereiten. Steht er im Parterre (wiederum keine Information, nächster Minuspunkt), ist er ruckzuck hinausgeschoben. Steht er weiter oben, bekommen die darunter Wohnenden das gar nicht mit. Mal ganz ehrlich: Geht es hier nur darum, den Brandschutz vorzuschieben, um eine vermeintliche "Unordnung" aus der Welt zu schaffen?

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20.09.2011, 21:55 Uhr
 
DasHoernchen

Für den Fall, dass Du in Berlin wohnst: Bislang wurden nur KFZ (Wagen) angezündet, keine Kinderwagen.

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20.09.2011, 21:56 Uhr
 
DasHoernchen

Man kann das, falls Du den Kinderwagen als Zankapfel siehst, notfalls vor Gericht klären. Allerdings wirst Du bei einem Kinderwagen im Hausflur den Kürzeren ziehen. Das ist gestattet.

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20.09.2011, 21:59 Uhr
 
antwortomat

Man sollte die Schusseligkeit der Bewohner niemals unterschätzen. Der Erste versucht um den Kinderwagen herum zu laufen, der Zweite schiebt ihn weg, und schon bleiben beide in der Tür stecken.

Einer vergisst in der Eile das Licht einzuschalten, oder Rauch behindert die Sicht, man kennt den Flur ja, und schon liegt er quer über dem Kinderwagen, der Rest fällt hinter her.

Der Kinderwagen macht den Flur so eng, dass das Rettungsteam mit dem Rettungsgerät nicht hindurch kommt. Die wollen ja rein, raus schieben ist also nicht.

Drei Beispiele die nicht völlig an den Haaren herbei gezogen sind.

Trotzdem sollte man gegenüber den Kinderwagenbesitzern Nachsicht walten lassen. Die Dinger sind nun mal schwer, unhandlich und eher lästig.

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20.09.2011, 22:54 Uhr
 
Musca

Mir ist nicht bekannt, daß dadurch jemals ein Mensch zu Schaden gekommen ist, die Frage scheint auch mir nur vorgeschoben. Dieses vorgeschobene Sicherheitsgetue finde ich abartig. Flure ,sprich Fluchtwege, von Behörden sind teils zugestellt mit Aktenregalen, absolut illegal, keinen stört es. Im Zweifelsfall würde ich den Duisburger Bürgermeister nach der Eignung von Fluchtwegen befragen

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21.09.2011, 01:12 Uhr
 
TKKG

Leute! Ihr irrt euch alle gewaltig!

1. Es wurden und werden sehr wohl Kinderwagen angezündet! Siehe hier!

2. Und dabei sind auch schon Menschen ums Leben gekommen! Siehe hier und hier!

3. Die Kinderwagen werden i.d.R angekettet und lassen sich nicht entfernen!


Aus Brandschutzgründen ist jegliche Brandlast im Treppenhaus sicher ein Problem!

Allerdings gehört das Treppenhaus allen und es ist nicht grundsätzlich verboten dort Kinderwagen anzuketten!

Rauchmelder sind auf jeden Fall empfehlenswert (aber leider nicht überall vorgeschrieben)!

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21.09.2011, 10:01 Uhr
 
miele

Die Landesbauordnungen reglen die Mindesbreite von Fluchtwegen in Treppenräumen von Mehrfamilienwohnhäusern in der Regel mit mindestens 1,00 m für die Herstellung des Bauvorhabens.

Durch Moblierung (Garderoben und Schuhschränke) oder das Abstellen von Gegenständen sollte diese Mindestbreite aus Gründen der Sicherheit meiner Meinung nach nicht unterschritten werden. Dies kann z.B. in der Hausordnung geregelt sein, ich würde daher die Hausverwaltung fragen.

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21.09.2011, 12:00 Uhr
 
Ingenius

@ antwortomat

Das Szenario mutet schon etwas seltsam an, aber für einen Tatort-Plot würde es taugen: Mord im Treppenhaus. Der hinterlistige Mörder verkeilt einen Kinderwagen im Treppenhaus und gibt Feueralarm. Der missliebige Hausmeiser flieht als erster und wird von den nachfolgenden Mietern totgetrampelt. Der Plan scheint aufzugehen. Doch Kommissar Pinkepank schöpft Verdacht, als er herausfindet, dass im Haus keine Kinder wohnen. Die Ermittlungen beginnen.

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21.09.2011, 13:37 Uhr
 
Maegwyn

ich habe noch keinen mietshausflur erlebt, der nicht breit genug für einen oder zwei kinderwagen UND flüchtende menschen war. bei uns im haus ist das abstellen von kinderwagen, rollatoren und zwischenhalts-stühlen nur dort erlaubt, wo der fluchtweg nicht behindert wird.

ihr tut ja grad so, als wäre es normal, dass kinderwagen direkt vor der tür abgestellt werden, sodass man auch im normalen alltag nicht mehr ordentlich dran vorbei kommt. wenn es sowas tatsächlich geben sollte würde ich das sehr fragwürdig finden.

und wenn jemand einen kinderwagen zur brandstiftung nimmt, hätte er auch ohne kinderwagen feuer gelegt, dann halt an einer anderen stelle. steht ja kein "zünd mich an" dran...

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21.09.2011, 20:05 Uhr
 
Eliminator

Das ist völlig richtig! Kinderwagen stellen tatsächlich im Falle eines Brandes eine ziemlich große Gefahr dar, weil das Treppenhaus der einzige Fluchtweg und somit blockiert ist. Normalerweise wird es im Mietvertrag geregelt und in den meisten Fällen auch untersagt.

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21.09.2011, 20:19 Uhr
 
UlliVonPulli

Bei Feuerausbruch kann es zu einer Panik kommen, möglicherweise auch durch starke Sichtbeeinträchtigung durch Rauchentwicklung. Kinderwagen haben deshalb im Hausflur nichts verloren.

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24.09.2011, 14:48 Uhr
 
denTHEpen

Wenn der Kinderwagen abgestellt wird, muss sichergestellt werden, dass alle Hausbewohner im Notfall schnell und ohne Probleme an diesem Hindernis vorbeikommen. Andernfalls ist er tatsächlich dort verboten. Am besten mit den Eltern sprechen und auf die Gefahr hinweisen, die meisten sehen das ein.

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