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Pollux01

Klausel in meinem Mietvertrag

Rentner mit Grundsicherung,Mieter in einer Altenwohnanlage, da nur dort für mich eine erschwingliche Wohnung frei war. Mietvertrag beinhaltet Klausel die besagt, dass Mietverhältnis zustande kommt, wenn auch "Notruf" in Anspruch genommen wird. Kostet mtl.145,--€. Gerät wurde nicht installiert. Wurde bereits öfter bemängelt. Frage: Ist Klausel rechtens? "Nein"-kann ich das bisher bezahlte "Entgelt" zurückfordern bzw. kann ich die Zahlung einstellen. Danke für die Auskunft.


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ANTWORTEN (2)
27.12.2011, 04:13 Uhr
 
serafine

Na sag mal, was hast du denn für einen Notruf? Helikopterflug ins Mount Sinai Medical Center? Ich hab mal was von 20 € oder 40 € mtl gehört. Du hättest mit der Zahlung garnicht erst beginnen sollen. Dafür braucht man aber starke Nerven. Nicht diskutieren mit den Leuten sondern hart bleiben. Das Zurückfordern und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vertrages sollte von einem Profi (Rechtsanwalt) erfolgen. Aber selbst der wird dich evtl. übers Ohr hauen oder abwimmeln.

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27.12.2011, 10:16 Uhr
 
Gerdd

Klingt für mich nach einem Fall für die anwaltliche Beratung des Mietervereins. Der Mitgliedsbeitrag für diese Einrichtung ist überhaupt eine der besten Investitionen, die ich in meinem Leben als Mieter in Deutschland gemacht habe.

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