



Ja. Wenn man ein paar tausend Euro übrig hat, ist das ein schönes Hobby. Verdienen kann man daran allerdings nichts, weil niemand eine Lizenz dafür kaufen würde.




Das kann man nicht, die Anwendung bestehender Gesetze in beliebiger Kombination ist Jedermann freigestellt. In der Praxis wendet man sich eben an eine Steuerberatungskanzlei mit der entsprechenden Erfahrung. Der Herrr CDU Bierdeckel-Merz ist so einer, was steueroptimierendes Unternehmensoutsourcing z. B. nach Österreich betrifft.




Nein, weil man es nicht anfassen kann. Soweit ich weiß, kann man in Deutschland/Europa nur "Geräte" patentieren lassen. Nicht irgendwelche Theorien.
Deshalb gibt es hier auch keine Softwarepatente.




@ antwortomat
Irrtum. Man kann sich auch Verfahren patentieren lassen. Ein Patentanwalt weiß das alles. Den sollte man unbedingt für eine solche Aktion beauftragen.




@Ingenius: Ein Verfahren? Ok, aber eine Steuersparmodell ist kein Verfahren.
Ein Verfahren ist eine Methode ein Produkt herzustellen.




Ich willl mich nicht in die Rechthabereidiskussion einmischen - aber es gibt in der bisherigen Geschichte Deutschlands für derartige Konstrukte keine Patente, Lizenzen oder Gebrauchsmusterschutz




Nein, das kann man nicht.
"Patentierbare Erfindungen sind technische Lehren zum planmäßigen Handeln, die einen kausal übersehbaren Erfolg unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte ohne Zwischenschaltung verstandesmäßiger Tätigkeiten reproduzierbar herbeiführen".
In einem Steuersparmodell herrschen keine Naturkräfte. Es handelt sich dabei eher um "gedankliche Regeln für eine geschäftliche Tätigkeit". Die aber sind per Definitionem nicht patentierbar




Meines Wissens wohl nicht. Patentieren lassen kann man Erfindungen, nicht aber Erkenntnisse über Funktionsweisen oder wissenschaftliche oder mathematische Theorien. Ein Modell zur Steuereinsparung würde aber unter die letztgenannten Kategorien fallen. Näheres findest Du im Patentgesetz.




Leider nicht. Nach § 1 Abs. 2 und 3 PatG und Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ können wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für EDV-Anlagen und die Informationswiedergabe als solche patentrechtlich NICHT geschützt werden.