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WoWernerWo3

Könnte mir bitte jemand erklären, nach welchen Kriterien sich die Pfändungsfreigrenze berechnet? Das wäre sehr nett! Danke!


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ANTWORTEN (4)
02.06.2011, 09:17 Uhr
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02.06.2011, 10:19 Uhr
 
blackchris...

Die Pfändungsfreigrenzenberechnung richtet sich nach deinem Familienstand, das bedeutet nach der Anzahl deiner Kinder, für die du aufzukommen hast, und ob du verheiratet bist. Hast du also Kinder und bist auch verheiratet, liegt die Pfändungsgrenze höher als wenn du ledig ohne Kinder bist. Mithilfe von Pfändugnstabellen kann man die unpfändbaren Beträge genau errechnen.

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03.06.2011, 19:28 Uhr
 
Matthis Kö...

Für die Berechnung des pfändbaren Betrages deines Einkommens werden zwei Faktoren berücksichtigt. 1. Der offiziellen Pfändungstabelle, die i.d.R. alle zwei Jahre aktualisiert wird, kannst Du entnehmen, welcher Betrag, gemessen an Deinem Nettoeinkommen, pfändbar ist. 2. Der pfändbare Betrag richtet sich auch danach, wie vielen Personen du gegenüber unterhaltspflichtig bist.

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04.06.2011, 10:25 Uhr
 
J.Lude

Die berechnet sich aus deinem Grundbedarf. Also nicht nur was du selbst als Existenzminimum brauchst, sondern auch wie viele Mäuler du stopfen musst und ob du für Deine Arbeit ein Auto benötigst. Du sollst ja möglichst viele Deiner Schulden zahlen können, deinen Job darf es also nicht gefährden. Schau Dir dazu die offizielle Pfändungstabelle mit den Freigrenzen an.

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