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Könntet ihr mir bitte bezahlte Feiertage auflisten, die es in Deutschland gibt? Mich würde nämlich mal interessieren, an welchen Tagen ich Geld bekommen werde, obwohl ich nichts machen muss.


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ANTWORTEN (8)
09.03.2011, 13:47 Uhr
 
Schlawiner...

Wenn du Gehalt kriegst, ist die Frage irrelevant. Wenn du Lohn kriegst, kriegst du den für die Teit, in der du Arbeitest. Arbeitest du nicht, gibts auch kein Geld, egal ob Feiertag oder nicht.

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09.03.2011, 18:58 Uhr
 
Highspeed

@Schlawiner: So, so, also alle Leute, die so nach Stundenlohn bezahlt werden, bekommen also kein Geld an den Feiertagen? Sehr interessant. Woher hast Du das?

Die Feiertage findest Du hier.

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09.03.2011, 19:59 Uhr
 
Schlawiner...

Wer an feiertagen arbeitet kriegt an feiertagen Geld, wer nicht an feiertagen arbeitet kriegt kein Geld. Das gilt für Lohnempfänger und ist von deiner Meinung völlig unabhängig.

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09.03.2011, 20:06 Uhr
 
Marco Albr...

Da ich leider nicht weiß, aus welchem Bundesland du kommst und die Feiertage in diesen sehr unterschiedliche gehalten sind, mache ich es mir einfacher. Hier ist ein Link mit allen deutschen Feiertagen und einem Überblick der einzelnen Länder: http://www.feiertage.net/

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09.03.2011, 22:35 Uhr
 
Highspeed

@schlawiner: ich weiß ja nicht wo Du arbeitest, aber da wo ich arbeite freuen sich auch die Kollegen die nach Stundenlohn bezahlt werden über jeden Feiertag und den dazugehörigen Lohn, weil sie eben nicht arbeiten müssen und trotzdem bezahlt werden.

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11.03.2011, 14:12 Uhr
 
DerKonstanti

Jeder gesetzliche Feiertag, der auf einen Wochentag (und damit Arbeitstag) fällt, wird bezahlt. Ausnahme sind nur der 24.12. und der 31.12. Hier ist jeweils 1/2 Tag Feiertag und 1/2 Tage Arbeitstag. Der Arbeitgeber kann also für diese beiden Tagen 1 Tag Urlaub abziehen oder verlangen, dass du arbeiten kommst. Reicht die Erläuterung aus?

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12.03.2011, 08:12 Uhr
 
derlothar_...

Bezahlt werden alle gesetzlichen Feiertage - gleich ob religiös wie Neujahr, Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt, Buß- und Bettag (wo es ihn denn noch gibt) oder gesellschaftlich wie 1. Mai und 3. Oktober. Andere kirchliche Feiertage wie Maria Himmelfahrt werden nicht bezahlt.

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12.03.2011, 08:40 Uhr
 
starmax

Entscheidend dafür ist nicht der Lohn, sondern das Arbeitsverhältnis, z.B. bei Teilzeit:

"Da teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und auch geringfügig Beschäftigte wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung selbstverständlich wie Vollzeitkräfte Anspruch auf Urlaub haben, stellt sich in der Praxis oft die Frage, wie der Urlaubsanspruch zu berechnen ist. In allen Fällen von Teilzeitarbeit ist stets zu empfehlen, präzise und eindeutige Vereinbarungen hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage zu treffen. Dies erleichtert nicht nur die Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern klärt auch die Frage der Lohnfortzahlung bei gesetzlichen Feiertagen. (HWK Konstanz)"

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