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Gast 57768

Kündigungsfristen eines offiziellen Mietvertrages

Wir haben mit einem ganz offiziellen Mietvertrag im August 2002 eine Wohnung vermietet. Gemäß diesem Vordruck ist eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vorgeschrieben, wenn seit der Überlassung der Wohnung 8 Jahre vergangen sind. Trifft das heute auch noch zu, oder haben sich die Gesetze geändert?


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ANTWORTEN (1)
24.02.2013, 18:08 Uhr
 
ing793

das kommt drauf an, wer kündigt

Für den Vermieter gilt das nach wie vor.

Aber der Mieter kann mittlerweile immer mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten kündigen.

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