Wir haben mit einem ganz offiziellen Mietvertrag im August 2002 eine Wohnung vermietet. Gemäß diesem Vordruck ist eine Kündigungsfrist von 9 Monaten vorgeschrieben, wenn seit der Überlassung der Wohnung 8 Jahre vergangen sind. Trifft das heute auch noch zu, oder haben sich die Gesetze geändert?




das kommt drauf an, wer kündigt
Für den Vermieter gilt das nach wie vor.
Aber der Mieter kann mittlerweile immer mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten kündigen.