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Nils Huber

Laut geltendem Baurecht muss ein Kniestock "mit ausreichender Begründung" beantragt werden. Was wäre denn eine ausreichende Begründung?


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ANTWORTEN (3)
19.06.2011, 22:31 Uhr
 
Musca

Kniestock dient zur ausreichenden Kopffreiheit....wer will einem diese nicht gewähren?? :)

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21.06.2011, 19:33 Uhr
 
Franz Schwarz

Du brauchst einen Grund, warum ein Stockwerk genau diese Höhe haben muss. Kostengründe ziehen kaum, denn die drei oder vier Mauerreihen würden ja kaum mehr Geld kosten. Also, wenn du einen solchen halben Stock haben willst, musst du doch selbst wissen, warum?

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23.06.2011, 08:35 Uhr
 
99sam

So ein Vorhaben muss im Gesamtsystem des Bauplanes Sinn machen. Ein Architekt wird dich entsprechend beraten können, wie das Bauelement notwendig gemacht werden kann. Ebenso ist es von Vorteil, wenn der Nachbar nichts dagegen hat. Mit dem solltest du dich absprechen.

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