. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 34529

Lebenslänglich / Sicherungsverwahrung

Warum wird bei uns aus lebenslänglich 15 Jahre nicht einfach wirkliches lebenslänglich gemacht? Dann müsste man sich auch keine Gedanken über die Sicherungsverwahrung machen.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (2)
15.02.2012, 12:46 Uhr
 
serafine

weil das gegen die menschenrechte verstößt. 15 jahre haft = strafe; sicherungsverwahrung = verwahrung zum schutz der bevölkerung. die sicherungsverwahrung bietet weit mehr annehmlichkeiten als eine haft.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
15.02.2012, 21:26 Uhr
 
bh_roth

Lebenslänglich heißt 25 Jahre, meistens wird nach der 2/3-Regelung der Straftäter schon nach 15 Jahren (das ist nicht genau 2/3, für den, der es nachrechnet) entlassen. Das ist Zeit, die der Gefangene wegen seines Verbrechens einsitzt, die Strafe für seine Tat. Die anschließende Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Bevölkerung vor diesem weiterhin gefährlichen Kriminellen, das eine hat zunächst mit dem anderen nichts zu tun. So kann ein Verbrecher, der 10 Jahre bekommen hat, mit anschließender Sicherungsverwahrung durchaus mehr Zeit weggeschlossen sein, als ein Lebenslänglicher, der nach 15 jahren raus kommt.

Daß "Lebenslänglich" bei uns nicht wirklich lebenslänglich bedeutet, hat nichts damit zu tun, dass mehr als 25 Jahre gegen die Menschenrechte verstoßen würde, denn sonst würden viele Demokratien gegen Menschenrechte verstoßen, und nur wir Deutsche würden uns um diese Rechte kümmern. Es ist bei uns 25 Jahre, weil man davon ausgeht, dass jeder Straftäter resozialisierbar ist

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN