. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Gast 38430

Lohn einbehalten?

Hallo

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, behauptet der AG ich hätte 400€ zuviel erhalten. Ich bin auf meinen Restlohn von 400€ angewiesen, da ich sonst meine neue Stelle nicht antreten kann. Der Standortleiter versicherte mir, dass es nicht so viel wäre bzw. es bereits abgegolten wurde. Jetzt ist allerdings die Frage, darf er, obwohl es nicht mein Verschulden sondern das Verschulden des Arbeitgebers ist, mir einfach den Lohn einbehalten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
12.04.2012, 11:41 Uhr
 
serefine

ja

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
12.04.2012, 11:43 Uhr
 
Alex64

Kannst du denn nachweisen, dass dem nicht so ist bzw. kann dein ehemaliger AG nachweisen, dass dem so ist?

Wenn nicht, warst du "ungerechtfertigt bereichert" und dein ehemalige AG nimmt nur seine Rechte war.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.04.2012, 11:44 Uhr
 
serefine

ja,ja

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
12.04.2012, 11:45 Uhr
 
Alex64

PS: Es handelt sich um einen Fall des § 850 Abs. 1 ZPO - und der AG DARF bis zur maximalen Pfändungsgrenze.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick