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Jannik Sch...

Man hat eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen mich eingereicht. Was für Schäden könnten mir dadurch drohen? Ich habe mich damit bisher noch nicht auseinandergesetzt, war bisher auch in jeder Hinsicht unbelangt.


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ANTWORTEN (7)
10.03.2011, 19:48 Uhr
 
Flugmeissel

Egal, ob begründet oder unbegründet: es drohen Ihnen gar keine Schäden. Wichtig: objektiv und sachlich (!) Stellung nehmen. Ansonsten gelten für Dienstaufsichtsbeschwerden die 3 F: formlos, fristlos, fruchtlos ;-)

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10.03.2011, 20:03 Uhr
 
TKKG

Stimmt! Jetzt wo du's sagst! Ich glaube ich hatte sowas auch mal (jedenfalls iorgendeine Beschwerde). -Hatte ich schon verdrängt.

Das hat mich damals genau eine E-Mail mit ein paar Zeilen (nichtssagender) Stellungnahme gekostet und dannach habe ich nie wieder was davon gehört.

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11.03.2011, 11:24 Uhr
 
Johann Werner

hallo! ach, das kenne ich. mach dir mal keinen kopf, schon gar nicht beim ersten mal. meine dienstbeschwerden gegen mich sind alle im sand verlaufen. denen, die sich im ersten zorn hastig beschweren, geht nach einpaar tagen die puste aus und alle beteiligten verlieren das interesse an der sache.

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12.03.2011, 14:57 Uhr
 
KittyCat

Also, um eine solche Beschwerde zu erhalten, musst Du Dich in starkem Maß falsch verhalten haben. In einem solchen Fall, kann man ein Diziplinarverfahren gegen Dich anstreben. Solltest Du Angestellte sein kommt nun das Arbeitsrecht zum Zuge. Je nach "Vergehen" also Verletzung Deiner Pflicht kann nun eine Konsequenz erfolgen. Im schlimmsten Fall die Kündigung.

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12.03.2011, 15:43 Uhr
 
Flugmeissel

So ein Quatsch: Da sich in diesem Land hier jeder über alles beschweren kann, bekommt er die Beschwerde zur Stellungnahme. Der Dienstherr entscheidet dann, ob begründet oder unbegründet. Für ein Disziplinarverfahren reicht das nicht aus und es kommt auch nicht zur Personalakte oder zum Zeugnisheft: Dafür muß man nämlich schon ganz schön einen kieken lassen z.B. klauen, besoffen Auto fahren oder ähnliches !!!

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14.03.2011, 17:36 Uhr
 
Alexandra ...

Es drohen Dir arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn Du ein Angestellter bist. Das kann schlimmstenfalls sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Wenn Du verbeamtet bist, dann droht ein Disziplinarverfahren. Kommt ja auf den Sachverhalt an und ob diese Beschwerde begründet ist.

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14.03.2011, 19:21 Uhr
 
Flugmeissel

Liebe Frau Weiß ! Auch noch mal für Sie: wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird niemand entlassen und es droht auch kein Disziplinarverfahren. Erstmal Beamten- und Tarifrecht lesen und dann Kommentar abgeben und bitte Fragesteller nicht mit solch unsinnigen Antworten verunsichern !!!

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