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Mein Chef war nicht mehr auszuhalten, daher habe ich meinen letzten Job kurzerhand beendet. Jetzt brauche ich wie es scheint eine Kündigungsbegründung fürs Arbeitsamt. Woher bekomme ich die, was muss da drin stehen?


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ANTWORTEN (4)
26.03.2011, 10:15 Uhr
 
starmax

Das kann teuer werden.Ohne Expertenwissen - wie vielleicht von tacheles.de - wirst Du um eine dreimonatige Sperrfrist beim ALG wohl nicht rumkommen.

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26.03.2011, 11:57 Uhr
 
Artmidt24

Also dafür brauchst Du aber wirklich eine aussagekräftige Begründung. So etwas könnte gelten: Mobbing mit psychischen Folgen, am besten bescheinigt durch einen entsprechenden Arzt. Krankheiten ausgelöst speziell durch die Arbeit z.B. Bandscheibe ist kaputt, auch wieder mit Bescheinigung. Ohne diese sieht es schlecht aus für Dich. Das ganze natürlich nur in Schriftform!

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28.03.2011, 10:17 Uhr
 
Moritz Becker

Günstiger wäre es gewesen, wenn du vorher auf Grund der psychischen Belastung krank geschrieben gewesen wärst. Jetzt ist es etwas komplizierter. Du könntest in die Begründung schreiben, dass Du auf Grund der Situtation Schlafstörungen hattest, hochgradig nervös warst und dass Du daher die Notbremse gezogen hast. Aber ich denke, Du bekommst eine Sperre für das ALG.

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30.03.2011, 09:39 Uhr
 
IchBinSauer46

Wenn du Arbeitslosengeld beziehen möchtest, musst du schriftlich und formlos deine Kündigung gegenüber dem Arbeitsamt begründen. Von deiner Begründung hängt ab, ob sie dir eine Arbeitslosengeldsperre auferlegen. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kann man bei Eigenkündigung eine derartige Sperre umgehen.

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