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Franz Maier

Mein Nachbar ist nicht bereit, sich an den Kosten für die Grundstücksbegrenzung zu beteiligen. Wer kennt die Gesetzeslage und kann mir einen dementsprechenden Link liefern, den ich ihm unter die Nase halten kann?


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ANTWORTEN (8)
07.02.2011, 06:59 Uhr
 
Highspeed

Wieso sollte er den dazu verpflichtet sein? Wenn Du eine Grundstücksbegrenzung willst, dann musst Du die auch bezahlen.

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07.02.2011, 12:29 Uhr
 
spamonmass

ich hab keine ahnung, wie es anderswo ist, bei uns ist man jeweils für den rechten zaun zuständig.

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07.02.2011, 12:29 Uhr
 
Blaue_Fee

Wenn du dein Grundstück begrenzen willst, musst du es auch bezahlen ... Warum soll dein Nachbar deine Hecke/Gartenzaun/etc. mitfinanzieren???

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07.02.2011, 13:10 Uhr
 
Noxpolaris

Wenn Du einen Link geliefert haben willst, möchte ich bitte Liefergebühren von dir. Sonst google bitte nach dem Namen Deines Bundeslandes + Nachbarschaftsgesetz. Meistens ist man, wie oben schon jemand schrieb, für den rechten Zaun verantwortlich.

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07.02.2011, 13:23 Uhr
 
starmax

Meist muß der Zaun vom Grundeigentümer in Richtung Ortsmitte/Zentrum zum Nachbarn erstellt werden (kann sowohl rechts wie links sein) . Ob er seine eigene Außengrenze zusätzlich sichert (oder auf einen weiteren Nachbarn wartet, ) ist ihm freigestellt.

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07.02.2011, 21:26 Uhr
 
dribblll

Ein Zaun ist in dem Fall Pflicht, wenn "wesentliche Beeinträchtigungen" vom Nachbargrundstück ausgehen. In dem Fall kannst du 50% der Kosten vom Nachbarn einfordern. Wesentliche Beeinträchtigungen sind aber natürlcih schwer zu definieren, musst du im Zweifelsfall bei der Stadtverwaltung nachfragen. Die Regelungen je nach Bundesamt findest du hier: www.baurecht.de/gesetze.htm.

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08.02.2011, 23:49 Uhr
 
KöhlerKoh290

Da muss ich dich enttäuschen. So eibnen Link wirst du nicht finden. Wenn du einen Zaun willst, dan musst du ihn auch bezahlen. Dafür hast du dann aber auch das Recht ihn so zu wählen, wie du ihn gerne hätest, solange er nicht über die Grenze hinausragt.

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09.02.2011, 13:31 Uhr
 
Felix Wagner

Da wirst Du wohl schlechte Karten haben, denn es gibt keine sogenannte Einfriedungspflicht. Wenn Du eine Abgrenzung errichten willst, kannst Du das tun, bist aber für die Kosten und den Unterhalt selbst verantwortlich. Und Deinem Nachbarn musst Du vorher noch Bescheid sagen, aber beteiligen muss er sich nicht, das ist alleine Dein Ding.

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