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Felix Wagner

Mein Problem ist ein gewerblicher Mietvertrag mit fünf Jahren Laufzeit. Komme ich da vorher raus?

Ich habe einen Laden angemietet und muss das Geschäft aber leider wieder schließen. Nun läuft der Mietvertrag aber noch über zwei Jahre. Gibt es irgendeinen Weg, den Vertrag zu kündigen?


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ANTWORTEN (3)
09.08.2010, 17:05 Uhr
 
paule1964

Leider nicht, solange nicht im Vertragsverhältnis bzw. in der Mietsache selbst ein Kündigungsgrund liegt. Vertrag ist Vertrag, erst recht im gewerblichen Mietrecht.

Sie sollten jedoch auf jeden Fall fristgemäß (vgl. Vertrag) kündigen, um das Vertragsverhältnis und natürlich die Pflicht zur Entrichtung der Miete ein für alle Mal los zu werden.

Mein Tipp wäre, dass Sie mit Ihrem Vermieter verhandeln, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Die meisten sind keine Unmenschen und haben kein Interesse, ihrem Geld hinterher zu rennen. Vielleicht kann Ihr ernst gemeintes Angebot, sich selbst aktiv um potentielle Nachmieter zu kümmern, Ihre Verhandlungsbasis ein wenig verbessern.

Alles Gute und viel Glück!

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10.08.2010, 22:07 Uhr
 
neumann69

Ich glaube, da hast Du ganz schlechte Karten. Hast Du vielleicht die Chance einen Nachmieter zu finden? Oder mal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht? Ihm müßte ja auch daran gelegen sein, sein Geld zu erhalten. Wenn Du nicht zahlen kannst, muß er sowieso irgendwann zum Mahnverfahren wechseln.

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13.08.2010, 08:18 Uhr
 
thors_1983

Du kannst versuchen Dich mit dem Vermieter zu einigen, erkläre ihm Deine Situation, vielleicht hat er ja Verständniss dafür. Das ist das Einzige auf was Du hoffen kannst, denn in der Regel ist man an die vorgeschriebenen Fristen und Vereinbarungen gebunden.

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