Mein Sohn wurde von zwei Strandpolizisten in Frankreich brutal zusammengeschlagen ( bei eingelegten Handschellen ) nur deswegen , weil er den Hund auf dem Strand ins Meer genommen hat. Krankenhausbericht liegt vor. Wie ich die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen soll ?




Das wird schwer, den dritten Schritt vor dem ersten zu tun. Du mußt wohl erst alle anderen Instanzen der Gerichtsbarkeit durchlaufen haben. Klagen kann auch nur der Geschädigte selbst (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter). Und das Geschehen muß zu beweisen, die Schäden dokumentiert sein. Das wird - gegen die Polizei, im Ausland - wohl sehr schwer werden.




Mal abgesehen davon, dass auch mein Trolldetektor gefährlich in den roten Bereich zeigt:
Solche Verfahren sind schon im Inland kaum erfolgreich! (der Radfahrer im blauen T-Shirt war eine erfreuliche Ausnahme!)
Vorrausgesetzt die Polizisten können gefunden werden!
Die Polizisten werden als erstes eine Anzeige wegen Widerstands blabla (die sog. "Retourkutschenanzeige") machen und behaupten sie seien angegriffen worden!
Und wenn du dann nicht mindestens zehn Zeugen hast, die das Geschehen lückenlos mit Kameras dokumentiert haben, sieht es eher schlecht aus!
Im oben genannten Fall (Deutschland!) hat es 14(!) Monate gebraucht, ehe die Polizisten angeklagt wurden!