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Levin Krause

Meine Hunde mögen keine Halsbänder. Welche Strafe erwartet mich, wenn sie ohne Hundesteuermarken erwischt werden?


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ANTWORTEN (11)
20.06.2011, 14:29 Uhr
 
sininen

Hahaha, Deine Hunde mögen keine Halsbänder!? Ach Gott. Die ARMEN, armen Hunde!! Ich bin sicher, dass alle anderen Hundehalter ihre Fiffis erstmal befragen und es mit ihnen ausdiskutieren. Auch Maulkorb müssen Hunde ja nur dann tragen, wenn sie das gut finden. Dann beissen sie halt Leute. Ob die das gut finden oder nicht. Hauptsache Hasso hat ein total selbstbestimmtes Leben!

Sorry, aber es gibt Menschen, die sollten keine Hunde halten dürfen.

Ein Hund gehört erzogen und an die Leine (und eventuell auch bemaulkorbt).

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20.06.2011, 14:52 Uhr
 
Ambull

Auf jeden Fall sollten Sie auf Nachfrage nachweisen können, daß Ihr Hund angemeldet ist und Sie für ihn Steuern bezahlen.

Ob bei Nichtmitführen einer Hundemarke beim Hundespaziergang schon eine Ordnungswiedrigkeit vorliegt, weiß ich nicht.

Also müssten Sie warscheinlich auf dem Amt / der Polizeiwache erscheinen und die Marke nachträglich vorzeigen.

Die Marke können Sie auch am Schlüsselbund befestigen oder, im Falle einer Überwurfleine (statt Halsband) auch an einer Öse der Hundeleine.

Unsere Hunde finden Halsbänder auch doof und tragen daher Brustgeschirre. Allerdings auch ohne Marken, die liegen zu Hause, da sie bei unseren ungezogenen Erdferkeln (Bulldoggen) ruckzuck zur kompletten Unleserlichkeit verschleißen. Und weil ich selbst die Marken garantiert verlieren würde.

Allerdings hat mich in bald 20 Jahren Hundehaltung noch nie jemand nach der Marke gefragt...

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20.06.2011, 15:09 Uhr
 
Alex64

An deiner Stelle würde ich mir eher Gedanken über einen eventuellen Leinenzwang, die Entsorgung der Hinterlassenschaften und speziell eine gute Hundehalterhaftpflicht machen....

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20.06.2011, 15:20 Uhr
 
TKKG

Häng dir die Marken selber um den Hals! Dann werden die Hundchen entlastet und du kannst sie dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzeigen und somit nachweisen, dass du die Steuern bezahlt hast!

Damit sind dann alle Seiten restlos glücklich!

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21.06.2011, 12:03 Uhr
 
Sonata

Man kann die Marke auch am Ohr befestigen... so wie bei den Steiff-Teddys.

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21.06.2011, 12:22 Uhr
 
hphersel

@sininen: wir sind halt hier in Deutschland und nicht in Finnland. Und hier gilt halt das Selbstbestimmungsrecht. Was ist in einem Land anderes zu erwarten, in dem vor zwei Jahren im Winter eine Juristin (!) mit ihrem fast nackten, erbärmlich frierendem Kind auf dem Fahrrad unterwegs ist und der Polizei erklärt, das Kind habe sich nicht anziehen wollen und sie habe den Wunsch des Kindes eben aufgrund seines Selbstbetimmungsrechtes akzeptieren müssen!?

Im Übrigen kann man Hunde auch an Halsbänder gewöhnen. Allerdings macht das Arbeit und Arbeit ist im Moment nicht hier...

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21.06.2011, 14:23 Uhr
 
karlstatt

Seit ich zurückdenken kann, habe ich Hunde. Daher weiß ich: wenn Sie ihren Hund nicht an ein Halsband gewöhnen können, haben Sie ganz sicher noch ganz andere Probleme mit ihrem Vierbeiner als die Hundemarke.

Kleiner Tipp: unser Hund trägt im Hause kein Halsband. Sobald ich damit komme, ist die Freude groß, denn dann heißt es: Spazieren gehen. Ich brauche es nur hinhalten und er schlüpft rein. Und wenn er mal dringend an die Luft muss, dann steht er entweder mit Halsband oder Schuhen vor mir.

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21.06.2011, 14:58 Uhr
 
Amos

Selten so gelacht! Grandios: meine Hunde mögen keine Halsbänder! Hahaha!!!!!

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22.06.2011, 08:44 Uhr
 
sahneschnitte

Das Problem ist eher, dass du sie ohne Leine nicht in Ortschaften laufen lassen darfst. Solange sie auf deinem Grundstück sind, dürfen sie natürlich ohne, aber außerhalb, musst du sie jederzeit mit der Leine unter Kontrolle haben können. Das sie auf Zuruf hören, reicht da nicht aus.

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22.06.2011, 14:21 Uhr
 
Schumie

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben, daher sind die möglichen Strafen auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Wenn du die Steuer bezahlst und die Marke mitführst, zum Beispiel in der Hosentasche, würde ich aber davon ausgehen, dass die meisten Ordnungsbeamten ein Auge zudrücken.

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24.06.2011, 17:35 Uhr
 
Erica Ludwig

Gar keine, du musst dann aber nachweisen, dass du die Hundesteuer bezahlst. Zahlst du diese nicht, erwartet dich ein Bußgeld und zudem eine Rückzahlungsnotwendigkeit des bisher hinterzogenen Steuerbetrags. Es ist aber natürlich besser, wenn man die Marke an Ort und Stelle hat, sie also z. B. in der Brieftasche oder Handtasche mitführt.

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