. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Julius Winter

Meine Oma möchte mir Geld schenken. Sehr viel Geld. Muss ich das irgendwo angeben? Es ist quasi mein Erbe.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (6)
02.01.2012, 00:16 Uhr
 
Nachgeburt

Jetzt weiß es jeder

schau mal auf die Seite

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
02.01.2012, 03:19 Uhr
 
starmax

Glückwunsch! Antwort 1 betrifft Erbschaft, nicht Schenkung (allerdings werden solche innerhalb einer 10-Jahresfrist zum Erbe hinzugerechnet; als Enkel hat man jedoch 200.000,- Freibetrag).

Dir entsteht ein steuerfreier Vermögenszuwachs, kein Problem - ähnlich Lottogewinn. Nur eventuelle Erträge daraus sind nach einem Jahr zu versteuern.

Handelt es sich um s e h r viel mehr Geld, ist eine Schenkung in Verbindung mit - belastetem -Immobesitz vorteilhaft.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.01.2012, 22:57 Uhr
 
Hans Wolff

Bei Erbschaftsfragen sollte sicherheitshalber ein Rechtsanwalt befragt werden, der auf Erbrecht spezialisiert ist. In der Regel ist eine Schenkungsurkunde auszustellen. Sind Sie Hartz-IV-Empfänger muss der Geldbetrag als Einkommen angegeben werden. Ebenso

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.01.2012, 23:37 Uhr
 
TschiTschi

Klar! Beim Finanzamt - Stichwort: Schenkungssteuer!

Abgesehen davon kann das Geld innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückverlangt werden, wenn die Oma z.B. zum Pflegefall wird!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
04.01.2012, 21:58 Uhr
 
BaggyBang1983

Wir können leider keine verbindliche Rechtsberatung liefern, da dies nicht zulässig ist. Hier aber trotzdem ein paar Infos: Es gibt einen Freibetrag für Schenkungen der Großeltern. Dieser liegt bei 20.000 Euro. Alles was darüber hinaus geht fällt unter di

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
06.01.2012, 21:50 Uhr
 
Joseph Huber

Wenn Dir deine Oma Geld schenken will, ist das kein Problem, denn zu Lebzeiten darf ein Mindestbetrag verschenkt werden, dieser ist allerdings beim Finanzamt anzugeben, denn sonst droht es Steuernachzahlung. Diese Schenkung kann dann auf ein eventuelles E

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN