



Glückwunsch! Antwort 1 betrifft Erbschaft, nicht Schenkung (allerdings werden solche innerhalb einer 10-Jahresfrist zum Erbe hinzugerechnet; als Enkel hat man jedoch 200.000,- Freibetrag).
Dir entsteht ein steuerfreier Vermögenszuwachs, kein Problem - ähnlich Lottogewinn. Nur eventuelle Erträge daraus sind nach einem Jahr zu versteuern.
Handelt es sich um s e h r viel mehr Geld, ist eine Schenkung in Verbindung mit - belastetem -Immobesitz vorteilhaft.




Bei Erbschaftsfragen sollte sicherheitshalber ein Rechtsanwalt befragt werden, der auf Erbrecht spezialisiert ist. In der Regel ist eine Schenkungsurkunde auszustellen. Sind Sie Hartz-IV-Empfänger muss der Geldbetrag als Einkommen angegeben werden. Ebenso




Klar! Beim Finanzamt - Stichwort: Schenkungssteuer!
Abgesehen davon kann das Geld innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückverlangt werden, wenn die Oma z.B. zum Pflegefall wird!




Wir können leider keine verbindliche Rechtsberatung liefern, da dies nicht zulässig ist. Hier aber trotzdem ein paar Infos: Es gibt einen Freibetrag für Schenkungen der Großeltern. Dieser liegt bei 20.000 Euro. Alles was darüber hinaus geht fällt unter di




Wenn Dir deine Oma Geld schenken will, ist das kein Problem, denn zu Lebzeiten darf ein Mindestbetrag verschenkt werden, dieser ist allerdings beim Finanzamt anzugeben, denn sonst droht es Steuernachzahlung. Diese Schenkung kann dann auf ein eventuelles E