. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
iamliam

Meine Tochter hat kürzlich eine Ermahnung vom Lehrer bekommen weil sie die Eselsbrücke von Stalagmiten und Stalagtiten (Titten ;-) im Unterricht erörtert hat. Was haltet ihr davon? Ist das nicht reichlich übertrieben und sollte ich mit dem Lehrer reden?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
26.03.2011, 19:08 Uhr
 
Highspeed

Wie alt ist denn Deine Tochter?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
26.03.2011, 20:04 Uhr
 
bifu70

Unser Chemielehrer, klapperdürr und ein wenig verschroben, hat uns diese Eselsbrücke selbst erläutert - mit hoch roter Halbglatze und den Händen zur Demonstration des Gemeinten vor der dürren Brust. Seither ist mir der Spruch unvergessen.

Ich finde auch, dass das Wort Titten im Unterricht üblicherweise nichts verloren hat, aber in diesem Kontext wünsche ich mir eine sachdienlichere, differenziertere Sichtweise. Es war ja nicht Absicht deiner Tochter, herabsetzend über jene Körperteile zu sprechen, sondern eine Merkhilfe zu geben. Wenn dies zu einem Klassenbucheintrag geführt hat, würde ich den Lehrer auch ansprechen. Hat er hingegen nur so seinen Unmut geäußert, würde ich das deine Tochter selber regeln lassen. Auch sie kann ihn um ein klärendes Gespräch bitten. Das übt, für die eigene Position einzutreten und hängt die Angelegenheit nicht übertrieben hoch auf.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.03.2011, 22:58 Uhr
 
Bellicosa

Der Lehrer ist offenbar ein etwas weltfremder,verklemmter Typ !

Da es sich nur um eine Ermahnung,ohne tiefergreifende Konsequenzen,

zu handeln scheint, sollten Sie die Sache auf sich beruhen lassen,denn eine

Intervention Ihrerseits könnte negative Folgen für Ihre Tochter haben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.03.2011, 08:37 Uhr
 
Hans Wolff

Hätte deine Tochter damit unaufgefordert den Unterricht unterbrochen, gestört, und reingeredet, wäre es durchaus angebracht. Hat sie aber auf eine Frage geantwortet oder gab eine Wortmeldung, scheint mir eine Ermahnung mehr als unfair zu sein. So etwas würde sich aus dem guten Willen heraus verbieten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.03.2011, 14:59 Uhr
 
Levin Bauer

Ich finde die Reaktion von dem Lehrer lächerlich. Nimm das einfach hin, denn Diskussionen mit Lehrern bringen erfahrungsgemäß meist eh nichts. Erkläre deiner Tochter, dass sie ihre Eselsbrücken zukünftig für sich behält und dass sie nichts falsch gemacht hat. Ich glaube, das bringt in der Angelegenheit mehr.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick