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Gast 31760

Meine Wohnung wurde verkauft - darf der neue Eigentümer die ausgezahlte Kaution verlangen?

Meine Wohnung wurde verkauft. Daraufhin hat der alte Eigentümer die bei Einzug entrichtete Kaution an mich ausgezahlt - inklusive angefallener Zinsen. Darf der neue Eigentümer die Kaution verlangen, obwohl ich nie einen Vertrag mit ihm geschlossen habe?


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ANTWORTEN (2)
27.12.2011, 14:48 Uhr
 
Heraklit1970

Er darf Sie, wenn Sie keinen Vertrag mit ihm haben, sogar einfach so vor die Tür setzen...

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28.12.2011, 02:15 Uhr
 
Katastroph...

Der alte Eigentümer hätte eigentlich die Kaution nicht zurück zahlen dürfen. Ansonsten gilt - wie mein Vorredner schon sagte - nicht nur der Vermieter neu/alt sondern auch sie müssen sich an die Verträge halten.

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