Meine Wohnung wurde verkauft. Daraufhin hat der alte Eigentümer die bei Einzug entrichtete Kaution an mich ausgezahlt - inklusive angefallener Zinsen. Darf der neue Eigentümer die Kaution verlangen, obwohl ich nie einen Vertrag mit ihm geschlossen habe?




Er darf Sie, wenn Sie keinen Vertrag mit ihm haben, sogar einfach so vor die Tür setzen...




Der alte Eigentümer hätte eigentlich die Kaution nicht zurück zahlen dürfen. Ansonsten gilt - wie mein Vorredner schon sagte - nicht nur der Vermieter neu/alt sondern auch sie müssen sich an die Verträge halten.