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Lucasweiße...

Mich würde interessieren, ob Änderungen am Einbürgerungsgesetz der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen?


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ANTWORTEN (3)
21.11.2011, 21:45 Uhr
 
bh_roth

Von dieser Aussage:

"Die Zustimmung oder Ablehnung kann immer nur zu einem Gesetz als Ganzem beschlossen werden, eine teilweise Ablehnung oder Zustimmung ist nicht möglich. Quelle: http://www.bundesrat.de/nn_6904/DE/struktur/gesetzgebung"

leite ich ab, dass bei Änderungen an dem Gesetz das Gesetz als (neues) Ganzes die gleiche Mehrheit im Bundesrat braucht, wie das alte, unveränderte.

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23.11.2011, 08:15 Uhr
 
Andre Becker

Gesetze egal welcher Art müssen immer erst durch die Prüfung des Bundesrates gehen. Da gibt es keine Ausnahme, da der Bundesrat die hauptsächliche Instanz ist, wenn es um Gesetze geht. Das heißt, dieser muss immer erst zustimmen, bevor ein Gesetz in Kraft treten kann.

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16.12.2011, 07:05 Uhr
 
FelangFe3

Die Rechtsgrundlage für die Einbürgerung in Deutschland ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Grundsätzlich wirkt der Bundesrat immer am Gesetzgebungsverfahren mit (mit unterschiedlicher Gewichtung). Man unterscheidet dabei Zustimmungs- und Einspruchsgesetze. Das StAG ist ein Einspruchsgesetz und setzt daher bei seiner Änderung keine Zustimmung des Bundesrates voraus.

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