. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Johann Werner

Mich würde mal interessieren, ob man Kontoführungsgebühren absetzen kann?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (4)
22.05.2010, 15:30 Uhr
 
starmax

Als Selbständiger oder gewerblich Tätiger, ja - das sind Betriebskosten.

Als Angestellter oder Privatmann - nein. Früher haben manche gewerkschaftlich orientieren Unternehmen einen Kontoführungs-Gebührenanteil übernommen, DM2.50 oder so...

Und für Anleger gibt es einen pauschalen Freibetrag.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
24.05.2010, 12:59 Uhr
 
Franz Maier

Hallo, das Finanzamt hat es jetzt so geregelt, dass man 16 Euro steuerlich an Kontoführungsgebühren absetzen kann. Meistens kommt man aber nicht über diese 16 Euro. Sonst einfach mal nachfragen beim Finanzamt, die können da schon genauere Auskünfte geben.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.05.2010, 14:22 Uhr
 
Harald Walter

Hallo zusammen! Neben den beruflich bedingten Zahlungen, hat man ja auch verschiedene private Zahlungen. Diese gemischten Aufwendungen scheiden bei Abzug als Werbungskosten eigentlich aus. Deshalb kann man 16 Euro an Kontoführungsgebühren absetzen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.05.2010, 08:35 Uhr
 
Felix Berger

Hallo, es ist auch so, dass Du, wenn beruflich bedingte Zahlungen 16 Euro Kontoführungsgebühren übersteigen, auch mehr absetzen kannst. Allerdings musst Du diese im Detail nachweisen können. Ansonsten kannst Du immer Kontoführungsgebühren absetzen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN