guten abend,
ich bin gelernter stahlbetonbauer, arbeite seit dem 1.8.2010 als bauhelfer, mein chef sagte mir da er sein firmensitz in brandenburg hat, muss er mit 9,00€ mindestlohn zahlen, nun hab ich aber gelesen, das , wenn die arbeitsstelle in berlin ist, der berliner mindestlohn gezahlt werden muss.was stimmt davon?hat da eine rne idee?
mfg
j.e.




Komplizierte Sache, diese Tarfvereinbarungen. Es geht um den Geltungsbereich.
Vielleicht hilft Dir das weiter:
"Werden Arbeitnehmer auf Arbeitsstellen in verschiedenen Gebieten eingesetzt, für welche der Mindestlohn in unterschiedlicher Höhe zu zahlen ist, so ist die Arbeitszeit getrennt nach diesen Arbeitsstellen monatsbezogen aufzuzeichnen."
Ausdrucken und dem Chef unter die Nase halten...
Sonst die Gewerkschaft aufsuchen. Viel Glück!