



Welche Art? Bei den Provisionsarten ist zu unterscheiden zwischen:
* Abschlußprovision
* Einmalprovision
* Bestands-, Folgeprovision, Courtage
* Dynamikprovision
* Zuführungsprovision
* Inkassoprovision
* Superprovision
* Bearbeitungsprovision
* Erneuerungsprovision
Bei wesentlichem Gehaltsbestandteil gilt das gleiche wie für diese - kann allerdings der Rückforderung unterliegen. Ist also korrigierbar - im Arbeitsvertrag nachschauen!




An deiner Stelle würde ich mich damit nicht zufrieden geben. Allerdings kann es durchaus sein, dass du wenig Aussichten auf Zuschlag hast. Es käme ganz auf deine Tätigkeit und die Rechnung an. Ich will dir aber raten, einen Anwalt zu konsultieren und um Rat zu fragen.




Um welchen Betrag geht es? Wieso machst Du die Abrechnung für Dich selber? Vertue Dich doch beim nächsten mal einfach zu Deinen Gunsten, mal sehen, was der Chef dann sagt.




Also rein theoretisch hat man eine Frist von 3 Jahren für Rückforderungen, was man dann bei der nächsten Abrechnung hinzufügen kann. Allerdings hatte ich noch nicht so eine Situation, dass ich mich zu meinem Ungunsten verrechnet habe. Aber ich denke wenn man eine überarbeitete Abrechnung mit der klar definierten Differenz erstellt, dann steht einem auch das Geld zu.




Wenn Du nur etwas vergessen hast und beweisen kannst, dass Du die Leistung erbracht hast, dann muss Dein Chef meiner Meinung nach auch zahlen. Bist Du als Handelsvertreter tätig, oder was für ein Vertragsverhältnis hast Du mit Deinem Chef? Müsste für Deinen Anspruch egal sein, könnte aber bei der Klärung der rechtlichen Frage helfen.