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Horsdt62

Mir ist einer ins Auto gefahren, jetzt muss ich die Bürokratie regeln. Brauche ich für einen Vollkaskoschaden ein Gutachten? Und wie regel ich das alles mit der Versicherung? Ich will ja keinen Ärger.


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ANTWORTEN (6)
25.02.2011, 08:38 Uhr
 
starmax

Das ist ein Haftpflicht-, kein VK-Schaden. Ab 700 Euro Schadebhöhe kannst Du Dir einen Anwalt und einen KFZ-Sachverständigen nehmen, die Deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Es gibt auch Kurzgutachten bei Bagatellschäden.

Achtung - dies gilt nicht bei Kasko-Schadensforderungen gegen die eigene VK-Versicherung.

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25.02.2011, 08:44 Uhr
 
netter_fahrer

Wenn ein Anderer Ihr Auto beschädigt hat, haftet dessen Versicherung für diesen Schaden, nicht ihre.

Die Vollkasko ist für selbst verschuldete Eigenschäden da, z.B. den Kratzer im Lack durch Unachtsamkeit.

Melden Sie den Unfallschaden bei der gegnerischen Versicherung, ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, Zeugen etc., und wo Sie das Auto reparieren lassen. In der Werkstatt unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, dann regelt die Werkstatt alles weitere (Gutachter etc.) mit der Versicherung.

Anders natürlich, wenn kein Verursacher des Unfalles ausfindig zu machen ist - Anzeige wegen Fahrerflucht und dann ist erst mal Ihre Versicherung gefragt. Fragen Sie sie, was zu tun ist, damit nichts vergessen wird.

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25.02.2011, 14:23 Uhr
 
Matthis Kraus

Soweit ich weiß, muss erst ab einer Schadenshöhe über 1.500 EUR ein Gutachten erstellt werden. Bis 1.500 EUR reicht ein Kostenvoranschlag der jeweiligen Reparaturwerkstatt. Meist unterschreibt man dieser dann eine Abtretungserklärung für die anfallenden Reperaturkosten, die dann von der Werkstatt direkt gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden

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27.02.2011, 18:08 Uhr
 
flyingfree

Der Verursacher muss "die Bürokratie regeln"

Er muss Dir die Vesicherungsdaten geben, Du bringst Deinen Wagen in eine Werkstatt Deiner Wahl, und wenn die Versicherung der Verursachers möchte, kann sie einen Gutachter schicken. Andernfalls kannst Du einen bestellen.

Deine Werkstatt wird i.d.R. direkt mit der Verursacherversicherung abrechnen. Dafür benötigt sie alle Daten vom Verursacher.

MIt Vollkasko hat das nichts zu tun.

Ich hoffe, das Du war ok?

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28.02.2011, 21:38 Uhr
 
Elias Schu...

Das kommt auch auf die Höhe des Schadens an. Ich glaube irgendwo bei 1500 Euronen liegt die Grenze, ob du ein Gutachten brauchst. Lass erst mal einen KOstenvoranschlag machen und schick den an die gegnerische Versicherung. Vollkasko brauchst du nicht, denn der andere war ja schuld, wie ich das lese..

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28.02.2011, 21:54 Uhr
 
starmax

Nochmal Klartext: Ein Gutachten "braucht" man in keinem Fall. Es ist nur finanziell vorteilhafter, weil alles genau zu - teuren - Vertragswerkstatt-Tarifen abgerechnet und nichts übersehen wird; man kann sich dann eine preiswertere Werkstatt selbst aussuchen, muß allerdings in Vorlage treten und u.U. auf die MwSt. für nichtrepariertes verzichten.

Die Alternative lautet: Auto-Werkstatt, und die rechnet dann mit der Versicherung ab - die Lösung für Arme.

Und: Bei Bagatellschäden übernimmt die gegnerische Versicherung nicht die Sachverständigenkosten.

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