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eineMeile1981

Mir sind bei der Wohnungsübergabe einige Mängel im Bad nicht aufgefallen. Ich habe aber das Protokoll unterschrieben. Was kann ich tun?


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ANTWORTEN (6)
29.10.2011, 23:15 Uhr
 
antwortomat

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30.10.2011, 13:59 Uhr
 
ing793

Tja, wenn man jetzt wüsste, aus welcher Sicht die Frage gestellt wird.

Sind Sie der Vermieter und haben beim Auszug dem Altmieter unterschrieben?

oder

Sind Sie Mieter und gerade eingezogen?

Sei's drum, offensichtlich hat jemand Schäden verursacht und ist dann ausgezogen, ohne dass die Schäden entdeckt wurden. Sie haben die Abnahme unterschrieben, offensichtlich ohne einen Passus, der bei "verdeckten Schäden" eine Nachmeldung ermöglicht.

Dann hilft nur noch, denjenigen zu informieren (Lieber Vormieter, bei genauer Durchsicht sind uns noch folgende Schäden aufgefallen. Die Behebung kostet X Euro. Wir bitten freundlich um entsprechende Überweisung). Vielleicht tut er es ja (schließlich sollte er die Schäden kennen). Aber wenn nicht, gibt es rechtlich keine Handhabe, ihn zu zwingen.

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31.10.2011, 11:37 Uhr
 
starmax

Ich verstehe das als Frage des Nachmieters, dem einige Mängel nachträglich aufgefallen sind. Die solltest Du auch nachmelden, denn Schäden, die auf langen Gebrauch/Abnutzung zurückzuführen sind und erkannbar nicht durch dich verursacht sein können, lassen sich ohne weiteres in ein Zusatzprotokoll aufnehmen. Das kann aber etwas kosten

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01.11.2011, 00:05 Uhr
 
SoSchi

Informiere den Vermeiter schriftlich darüber, das die Mängel bestehen und fotografiere sie. In der Regel stellt das kein Problem dar. Wenn die Mängel nicht aufgefallen sind, dann sind sie ja auch nciht so groß. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lass dir vom Vermieter bestätigen, dass er die Mängel als gegeben anerkennt.

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01.11.2011, 14:50 Uhr
 
Bernhae_Kl...

Meiner Meinung nach nicht viel. Wenn es sich um größere Mängel handelt, solltest Du auf jeden Fall den Vermieter drauf ansprechen und versuchen, eine Regelung mit ihm zu finden. Und die Mängel müssen entweder ins Protokoll aufgenommen, sonstwie schriftlich festgehalten oder beseitigt werden, ansonsten bist Du bei Deinem Auszug der Dumme.

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02.11.2011, 16:21 Uhr
 
Maya Heinrich

Nun, ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und ihn bitten, sich die Mängel einmal anzuschauen, oder aber den zuständigen Hausmeister darauf aufmerksam machen. Nach der Unterschrift kann man nur auf die Kulanz des Eigentümers hoffen, sonst bleibt man auf den Schäden bzw. Mängeln sitzen.

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